Mehrfach falsch - Auch Papier-Gold ist kein Gold!

azur, Mittwoch, 30.09.2015, 16:05 (vor 3771 Tagen) @ Zarathustra3075 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 30.09.2015, 16:16

Wäre es kein Geld, würde es nicht als Geld bezeichnet, sondern als etwas
anderes. Kannst den Wikipeden ja mal ein paar Vorschläge unterbreiten.

Buchgeld wird auch nur so bezeichnet, und es ist eine unsaubere begriffliche Vermengung, so wie viele Besitz und Eigentum in einem Topf werfen.

Aber es ist nur eine Forderung auf Geld.

So steht es ja auch Wiki.

Weiter Def.: "Geschäftsbankengeld, Buchgeld, monetäre Ansprüche"

Oder: "Buchgeld/Giralgeld (Ggs. Bargeld) ist das in den Büchern von Banken stehende Guthaben der Kunden."

Buch- oder Giralgeld ist der Gegensatz zum Bargeld (Münzen, Banknoten). Als Buch- oder Giralgeld werden nicht verbriefte Forderungen an die Zentralbank oder an Geschäftsbanken bezeichnet, das auf Konten verzeichnet ist."
http://www.wirtschaftslexikon.co/d/buchgeld-giralgeld/buchgeld-giralgeld.htm
(Diese kennen sich leider nicht durchweg aus - die Bankleute - siehe unten - besser

PS: Immerhins steht fast überall, das Buchgeld keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind, wir meist Geld definiert wird.

Es sind notierte Ansprüche auf die Zahlung von Geld.)

Man fordert aka hat einen Anspruch auf eine bestimmte Summe Geld.

Ein Anspruch auf Zahlung von Geld ist nicht Geld.

Niemals ist das Geforderte gleich der Forderung. Das wäre auch unsinnig.

Wer einen Anspruch oder Forderung auf z. B. 30 Sack Zement hat, der hat damit keinen Zement.

Auch Papier-Gold ist kein Gold, sondern ein Anspruch bzw. eine Forderung auf eine bestimmt Menge Gold.

Wie schreibst Du: "Betreff: Die Beahuptung, (Giral-) Geld sei kein Geld

ist

schlicht lachhaft (oT)"?

Na dann erklär mal, wie eine Forderung auf etwas gleich dem

Gefordertem

sein soll.


Es ist eine (Eventual-) Forderung auf Bargeld/Zentralbankgeld, und dieses
wiederum eine Verbindlichkeit auf Giralgeld.

Bitte nur mit Begriffen operieren, die man kennt. "Eventual"-Forderung ist das hier: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/eventualforderungen-und-verbindlichkeite...

Ein Zahlungsanspruch gegenüber der Bank ist aber von keiner Bedingung abhängig. Der Anspruch existiert, weil dessen Voraussetzungen gegeben, die Anspruchsgrundlage erfüllt ist.

Diese Zahlungsforderung kann man abtreten (wird dann Bezahlungsähnlich verwenden) oder durch Auszahlung erfüllen lassen, also zu Geld machen.

Eine solche Forderung gegenüber der Bank ist keine Eventualforderung! Vom Recht, das das nun einmal definiert bzw. regelt, hast Du ja, wie wir sahen, keine Kenntnis.

Siehe auch: Weitergeleitet von Giralgeld: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Glossareintraege/B/buchgeld.html;jsessionid=0000...

"Unter Buchgeld versteht man Einlagen bei Banken, die durch Buchungsakte in den Kontobüchern der Banken entstanden sind. Obwohl Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist, wird es allgemein als Zahlungsmittel akzeptiert, dies beruht insbesondere darauf, dass Buchgeld in Bargeld umgewandelt werden kann."

Siehe auch: Geldformen:
https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html;jsessio...

Geld:
https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html;jsessio...


Erklär' Du doch mal, warum eine Verbindlichkeit auf Geld Geld sein soll.
Für mich kein Problem.

Übrigens vertrittst Du damit eine Mindermeinung, denn dass Geld nicht
gleich einer Forderung auf Geld ist, ist nicht völlig logisch, sondern
auch ebenso anerkannt.


Nein, ich vertrete eine Mehrheitsmeinung.

Das ist Unfug und ein leeres Postulat.

Dass (Giral-) Geld kein Geld
sei, steht weder bei den Wikipeden:

Falsch, denn natürlich steht es genau so da!

Kanst Du nicht lesen, oder willst Du nicht?

Habe es doch extra zitiert: "Buchgeld (auch Giralgeld, Geschäftsbankengeld[1]) ist, als Forderung auf Bargeld..."

noch bei der übrigen Mehrheit in der
Bevölkerung geschrieben.

Sonst gibst Du doch nichts auf die Mehrheit der Bevölkerung, die auch meist nicht Besitz und Eigentum auseinanderhalten kann.

Wenn es entschieden wird, dann eindeutig an Hand des Gesetzes. Und demnach ist eine Forderung auf etwas niemals das Gefordert, was auch nicht geht.

Begriffe gelten nicht nur für Nischengruppen,

Das von Dir! Das ist ja lächerlich.

Giralgeld ist Buchgeld - und Buchgeld sind Forderungen auf Geld, welche in den Büchern stehen.

Das ist nicht Nische, sondern absolut gesichert und wenn Du so willst: Mainstream.

sondern in erster Linie für die Allgemeinheit, und dort ist Giralgeld
nunmal eine von mehreren Formen von Geld.

Wie gesagt: Das ist vielleicht Allerweltsmeinung wie die falsche Vermengungen von Besitz und Eigentum, aber trifft nicht das Wesen.

Das Wesen ist: Giral- oder Buch-"Geld" ist kein Geld, sondern in den Büchern stehende Forderungen bzw. Ansprüche auf Geld.

Das kannst Du Dich drehen oder winden wie Du willst: Geld ist Geld und Forderungen sind nur Forderungen.


PS: Service: https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingung_%28Recht%29

Bsp. solche: http://dejure.org/gesetze/BGB/158.html

(und das hat auch nichts damit zu tun bzw. den braucht man nicht [[zwinker]] [[freude]] : https://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz - Man sollte nur Sachen verwenden, die man kennt [[top]])

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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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