Dublin III
Servus Revoluzzer.
Das deutsche Recht gewährt Asylbewerber Zuflucht vor politischer
Verfolgung. Eine Obergrenze beinhaltet das nicht. Europäische
Richtlinien
sehen die Erweiterung des Asylrechtes auf Kriegsflüchtlinge vor. Auch
da
ist meines Wissens nach keine Obergrenze enthalten. Die unter der
Regierung
Merkel durchgeführten Änderungen (Kürzungen) der Zuwendungen wurden
2012
durch Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes gekippt.
Servus TurnAround,dazu, was Merkel eigenmächtig, entgegen eines bestehenden, gültigen
Abkommens gemacht hat:"Das Dubliner Übereinkommen (DÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag
über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft sowie weiteren
europäischen Staaten gestellten Asylantrages. Das entsprechende
Asylverfahren wird auch als Dublin-Verfahren bezeichnet.Zum einen soll erreicht werden, dass jedem Ausländer, der auf dem Gebiet
der Vertragsstaaten des DÜ einen Asylantrag stellt, die Durchführung
eines Asylverfahrens garantiert wird. Andererseits soll aber auch
verhindert werden, dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren im
Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten betreiben kann. Für den dafür
notwendigen Informationsaustausch dient das System EURODAC, welches ein
europäisches automatisiertes System zum Vergleich der Fingerabdrücke von
Asylbewerbern ist. Wichtigste Regel für die Zuständigkeit: Der Staat,
in den der Asylbewerber nachweislich zuerst eingereist ist, muss das
Asylverfahren durchführen."==> Hervorhebung durch mich.
Link hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Dubliner_Übereinkommen
Nochmals, dies hat Merkel, ihre Regierung zu verantworten. Ein klarer
Rechtsbruch.
Das stimmt so nicht.
Du kannst die Texte selbst raussuchen, ich habe die wichtigen Stellen hier genannt:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=371592
Da das Grundgesetz aber darüber stehen sollte, hier noch der Hinweis auf Prof. Dr. Karl Schachtschneider:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=371720
Vielleicht sollte er eine Klage anstreben, wenn das Handeln verfassungswidrig ist.
Solltest du anderer Meinung sein bzgl. Dublin III, bitte ich um Argumente. Durch ständige Wiederholung wird eine Behauptung nicht richtiger.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.