Ich bin mir noch nicht sicher, worin Merkels Fehler lag.
Servus Revoluzzer.
Das deutsche Recht gewährt Asylbewerber Zuflucht vor politischer Verfolgung. Eine Obergrenze beinhaltet das nicht. Europäische Richtlinien sehen die Erweiterung des Asylrechtes auf Kriegsflüchtlinge vor. Auch da ist meines Wissens nach keine Obergrenze enthalten. Die unter der Regierung Merkel durchgeführten Änderungen (Kürzungen) der Zuwendungen wurden 2012 durch Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes gekippt.
Was hat Merkel genau getan?
Sie hat letztendlich offenkundiges deutsches Recht in Verbindung mit deutscher Rechtsprechung im Kontext mit europäischen Richtlinien öffentlich verkündet. Die europäischen Verträge sehen im Weiteren den Schutz der EU-Außengrenzen vor genauso wie die Regelungen für Asylbewerber. Darin kann ich in sachlicher Hinsicht keinen Fehler entdecken. Meiner Meinung nach ist der folgende Hype durch Dritte entstanden und es trat eine sich selbst nährende Eigendynamik ein. Die in Folge des ganzen Geschehens aufgetretene Paralyse der deutschen Politik zeigt meiner Meinung nach eindeutig, dass die eingetretenen Ereignisse nicht gewollt und schon garnicht geplant waren.
Gruß
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