Nachtrag: Strafbarkeit Aufruf zum Dschihad
Kurz zur Richtigstellung:
Allgemeine Aufrufe zum Dschihad (,,Heiliger Krieg'') und zu nicht näher bezeichneten Terroraktionen sind künftig nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar.
Das heißt lediglich, dass. nicht jeder, der z. B. kopflos irgend etwas im Netz verbreitet, sofort verdächtigt werden kann, gezielt für Terrorvereinigungen zu werben.( z.B Dummer Jungen-Streich u.ä.)
Es muss also nachgewiesen werden, ob jemand gezielt Mitglieder wirbt.
Es ist ergo nur strafbar, solche Reden zu verbreiten, um damit für al- Qaida neue Mitglieder und Unterstützer zu werben. Ob dies die Absicht war, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Es wird also nicht die Gesinnung bestraft sondern die Werbung.
Die Gesinnung ist nur ein Indiz dafür, dass ein entsprechender Vorsatz bestand.
Es macht wohl wenig Sinn, dieses ganze diffuse Umfeld in die Terrorbekämpfung einzubeziehen. Das würde das Strafrecht überfordern, und die Gefängnisse würden nicht mehr ausreichen.
Mit sonnigen und vielfältigen Grüßen