Wie erwirkt man die? (@azur?)
Hallo geschaetzter Hinterbaenkler,
Hallo Positiv,
Hilft in solchen Fällen nicht eine einstweilige richterliche Verfügung
auf Unterlassung gegen den Veranstalter, die sofort bei Überschreitung der
zulässigen Lautstärke greift?
klingt gut, aber wie komme ich meiner Beweispflicht rechtsgueltig nach? Mein Messgeraet ist nicht geeicht und ein anerkannter Experte fuer Schalldruckmessungen bin ich auch nicht.
Ich fuerchte, meine Messungen zerfetzt mir jeder mittelmaessige Anwalt in der Luft.
Oder soll ich 2 Wochen lang einen Gutachter vorhalten, um im Zweifelsfall etwas Handfestes zu haben?
Ich kann mir denken, dass Richter für
Deinen Fall ein Ohr haben, vorausgesetzt Du kannst Deine 5 Jahre langen
Kampf dokumentieren.
Schwierig, bisher gab es nur endlose (von mir undokumentierte) Gespraeche und eine Handvoll Anzeigen gegen Unbekannt wg. Sachbeschaedigung.
Zeugen haette ich viele, die bestaetigen, dass man sich in der Nacht um 2 im Zimmer gegenseitig anschreien musste, um zu kommunizieren...
Welches Gericht ist da eigentlich zustaendig?
Wenn nicht: Sieh es doch mal poisitiv...
...musste jetzt sein
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Gift?!
Passt schon.
Gruß
Hinterbänkler
Beste Gruesse,
Positiv
@azur: Kanst Du etwas kurzes knackiges sagen, wie man zuegig eine einstweilige Verfuegung + Sanktionsandrohung erwirkt? Nicht theoretisch, sonder ganz praktisch.