Dokumentieren und dann klagen
Juristisch ist das ein Konfliktfall zwischen Allgemeinnutzen und Schaden/Nachteil Einzelner. Hier genügt es nicht, sich allgemein zu beschweren, sondern man muss die Belastung und Dramatik des Lärms dokumentieren.
Mein Vorschlag wäre:
- Mittel Schallmessgerät den Lärmpegel messen und dies dokumentieren Geräte gibt es hier viele (https://www.pce-instruments.com/deutsch/messtechnik-im-online-handel/messgeraete-fuer-alle-parameter/schallpegelmessgeraet-pce-instruments-schallpegelmessgeraet-pce-322-a-det_14115.htm?_list=qr.art&_listpos=14)
- Wichtig ist, dass man den normalen Pegel vor oder nach der Veranstaltung hat, dann den Pegel während der Veranstaltung im Vergleich dazu
Aus den Pegeln lässt sich dann eine Forderung ableiten. Diese könnte sein:
- Reduzierung der Dauer der Veranstaltung
- Auflagen hinsichtlich Lärmbelastung
- Maßnahmen zum Schutz der Anwohner
Grundsätzlich wird es aber sehr schwer sein, da etwas zu machen. Das Geld für Prozess, Streit usw. auszugeben, ist hier eher für einen Urlaub besser angelegt. Oder man vermietet für diese Zeit die Wohnung gleich an die Besucher, d.h. das Minus zum Plus machen!