Einstweilige Verfügung?

Hinterbänkler, Schweiz - tief im Emmental, Freitag, 29.05.2015, 16:34 (vor 3883 Tagen) @ Positiv3596 Views

Hallo Positiv,

Hilft in solchen Fällen nicht eine einstweilige richterliche Verfügung auf Unterlassung gegen den Veranstalter, die sofort bei Überschreitung der zulässigen Lautstärke greift? Ich kann mir denken, dass Richter für Deinen Fall ein Ohr haben, vorausgesetzt Du kannst Deine 5 Jahre langen Kampf dokumentieren.

Wenn nicht: Sieh es doch mal poisitiv...

...musste jetzt sein[[zwinker]]

Gruß
Hinterbänkler

--
...und es gibt überhaupt gute Gründe dafür, zu mutmassen, daß in einigen Stücken die Götter insgesamt bei uns Menschen in die Schule gehen könnten. Wir Menschen sind - menschlicher ...

Friedrich Nietzsche 'Jenseits von Gut und Böse'


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.