Clearing zu zweit

Liated mi Lefuet, Mittwoch, 22.04.2015, 12:45 (vor 3312 Tagen) @ Kostan4789 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 22.04.2015, 13:01

Sali Kostan

Ab wann kann man eigentlich von Clearing sprechen? Streng genommen schon
bei einem Girokonto?

Richtig. Den scheinbaren Unterschied zwischen Kontokorrent (KK) und Girokonto gibt es nur im deutschen Alltag. In Italien ist es dagegen normal und alltäglich „conto corrente“ zu sagen. (Banken dort machen mit diesem Begriff auch Reklame auf TV-Kanälen, wie RAI, Canale 5 etc.)

Dito ist es in der Bank-Fibu-Literatur: Grill <<Bankführung>>(1996) erklärt Kunden- und (Inter)Bank-Beziehungen lang und breit unter dem Begriff „KK“ ohne „Girokonten“ überhaupt zu erwähnen. (Nur im Zusammenhang mit damaligen LBZ (Landeszentralbank) kommt der das Konto LZB-Giro (heute: Target2) vor.

Bisher dachte ich, Clearing wäre erst bei mind. 3 Teilnehmern möglich.
Doch nach Wikipedia genügen schon zwei!

Ja, zwei. Rein unter Firmen ist Clearing zu zweit extrem selten (gemessen an der Anzahl der Firmen) kommt aber vor.(Siehe meinen Dialog mit @Fabio) Aber nicht im iZV = internationalen Zahlungsverkehr, (zwischen der EU und allen andern Länder der Welt), den das Publikum auslöst: Wie Du ja weißt, beteiligen sich daran mindestens 4 Akteure: Nichtbanken A und B und ihre Banken.

Beim iZV , den Banken auslösen, -wegen des Eigengeschäfts der Banken- stellt Clearing zu zweit den weltweiten Standard dar. (Hinweis für stumme Mitleser: Im Fachjargon bilaterales Clearing (oder Netting) genannt. Ich nenne es dezentrales Clearing).

Der iZV der Banken führt(e) weltweit zu wuchernden Schulden-Guthaben-Ketten querbeet durch den globalen Interbank-Sektor:

o Bspw. eine Mine in Südafrika verkaufte Tonnen Gold an eine dortige Bank (gegen Gutschrift-Anzeige via Girokonto der Mine).

o Die südafrikanische Bank vertrieb dieses Gold s zu höheren Preis eine Londoner Bank weiter, …

o ,… die es wiederum gewinnbringend an eine Schweizer Bank absetzte (gegen Gutschrift-Anzeige via nostro/vostro Konti (=Interbank-KK).

o Bis die Schweizer Bank Gold schließlich mit Gewinn heute an die SNB veräußerte (gegen Gutschrift-Anzeige der SNB).

Exakt dieselben (Ver)Kaufs-Orgien veranstalteen Banken (und ZBen!) mit Wertpapieren aller Art weltweit kreuz und quer

Deswegen noch einmal das Beispiel aus dem Vorbeitrag, (das mir so Herzen liegt, da fundamental wichtig):

[color=darkblue]>Die Interbank-Beziehungen der Schweizer Banken mit
[quote]ausländischen
(die Maturitäts-Klassen lassen wirder Einfachheit
halber weg)....

...ergaben netto dezentral verrechnet bis dato

+ 456 Mrd. Forderungen ggü ausländischen Banken (die bei ausländischen Banken -456 Mrd. Verpflichtungen sind)
- 429 Mrd. Verpflichtung ggü. ausländischen Banken (die bei ausländischen Banken +429 Mrd. Forderungen sind).

Ergäben netto zentral verrechnet bzw. 429-456) (sagen wir via W.A.T.C.H.)
+ 27 Mrd. (da 456-429=+27) Forderungen ggü ausländischen Banken (bei ausländischen Banken -27 Mrd. Verpflichtungen)
- 27 Mrd. (da 429-456=-27) Verpflichtun. ggü ausländischen Banken (bei ausländischen Banken +27 Mrd. Forderungen)

W.A.T.C.H. würde diese neuen (zentral verrechneten) Salden allen
Beteiligten rückmelden, die dann wohl besser schlafen könnten.
Allerdings mit dem „Preis“, dass bspw. Gewinne & Verluste wegen eines
Kurs-Schocks um ein vielfaches kleiner ausfielen. Zum Leid-Wesen des
des Schwarze Schwans.[/color][/quote]

Fazit, wenn nicht ein Wunsch geschieht : - (

Freundlicher Gruß
Liated


PS

http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent#Saldoanerkenntnis
Das Saldoanerkenntnis ist ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Partei
am Ende einer Periode die Verrechnung durchführt (die Forderungen
werden saldiert) und den ermittelten Saldo zur Annahme anbietet.
(Anbei: Was ist, wenn man dies ablehnt?)

Dann schlägt die Stunde der Belegspflicht: Lautet der Grund für Dein Ablehnen eine angeblich ungerechtfertigte Belastung von 1´000 Euro, wird Dir die Bank beweisen und belegen. Egal ob elektronisch auf Papier: Mit Deinem Original-Zahlungsauftrag (den sie hat) und dass sie ihn ausgeführt anhand der Kopie der Original-Belastungsanzeige.

Die Belegspflicht hülfe auch (de)zentrales Clearing korrekt zu berechnen, wird aber leider meist nicht beachtet. Stichwort: @Zara´s falsches Beispiel.

Die Bank könnte eine belegte Hypo-Forderung(+50) gegen ihn(-50), Ihre belegten Schulden(-100) wegen seines Sparbuchs (+100) mit ihrer belegten Giroverpflichtung (-10) gegen ihn(+100) verrechnen (steinreich, der Kerl;- ) Daraus resultierte dann per Saldo: @Zara wäre Netto-Gläubiger(+60) ggü der Bank, die Bank seine Netto–Schuldnerin (-60). Das aber unterlässt eine Bank trickreich, weil sie Clearing legal be- und verhindert, aufschiebt. Unter Umständen bis zum Sankt Nimmerleinstag, wie neulich mit politicaleconomy angeschaut. Hielte sich die Bank an die „Logik“ von @Zara, ergäbe dieses Beispiel je null für die Bank und ihn: Er wäre nun ein armer Teufel;- ) geworden.

Laut Wikipedia:
Das Girokonto [...], ist ein von Kreditinstituten für Bankkunden
geführtes Kontokorrentkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Und ein Kontokorrentkonto ist:
…()…
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent#Wesen_und_Merkmale


Dieser Ausschnitt ist auch nicht von schlechten Eltern;- ), http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent#Kontokorrent_in_der_Wirtschaftspraxis , Zitat: Häufigste Form ist das Bankkontokorrent von Nichtbanken mit einer Bank zur Abwicklung des unbaren (inter)nationalen Zahlungsverkehrs, inklusive Kontokorrentkredite. Daneben kommt das Kontokorrent auch unter Banken im (inter)nationalen Interbanken-Zahlungsverkehr häufig vor und wird Nostrokonto respektive Lorokonto genannt. Das Kontokorrent zwischen Clearinghouse (Zentralbanken oder privatrechtliche Unternehmen) und Clearing-Teilnehmern (meist Banken) ist eine weitere Methode zur Abwicklung des unbaren (inter)nationalen Zahlungsverkehrs. Das so genannte Firmenkontokorrent kommt auch zwischen (inter)national produzierenden Unternehmen vor, die in einer dauerhaften Geschäftsverbindung miteinander stehen und ihre gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten mittels Kontokorrents unbar verrechnen.

Zu grauen Theorie der "Clearing-Orgie" fällt mir ein:
Es ist das einzige Beispiel, in dem es egal ist, ob neben den Schulden
noch Zinsen bezahlt werden müssen oder nicht!
Selbstverständlich nur unter der Annahme von gleichen Zinssätze für
alle. In unserem realen Leben sind die einen "verguthabt" und die
anderen verschuldet, respektive erstere Zinsempfänger und letztere
Zinszahler.

Ja. Da Bank die Zinsen des KK im nach hinein (i.d.R.nach drei 3 Monaten) quartalsweise berechnen (via Zinsstaffel-Methode) und vergüten/belastend, kann sagen: Zinsen spielen beim KK jeweils drei Monate überhaupt keine Rolle.


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