Clearing - schon bei zwei Akteueren möglich?

Kostan, Montag, 20.04.2015, 20:23 (vor 3314 Tagen) @ Liated mi Lefuet4930 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 20.04.2015, 20:28

Sali Liated,

Vor wenigen Jahren hatten die Großbanken diesen Gedanken aufgenommen. Im Jahr 2000 >starteten sie ein Projekt mit dem Namen W.A.T.C.H. (Worldwide Automated Transaction >Clearing House) für die globalen Nichtbanken-Zahlungen, das im Sande verlief (im 2002). >Quelle: Clear-It Nr 7, 2000 http://www.six-interbank-clearing.com/dam/downloads/de/clearit/clearit7.pdf

Immer wieder interessant, was du jenseits der (grauen) Geldtheorie weißt.

Zu grauen Theorie der "Clearing-Orgie" fällt mir ein:
Es ist das einzige Beispiel, in dem es egal ist, ob neben den Schulden noch Zinsen bezahlt werden müssen oder nicht!
Selbstverständlich nur unter der Annahme von gleichen Zinssätze für alle.
In unserem realen Leben sind die einen "verguthabt" und die anderen verschuldet, respektive erstere Zinsempfänger und letztere Zinszahler.

Clearing, hat auch Schattenseiten:
Clearing mag schön sein, doch wehe die Clearinginstanz muss eine Insolvenz abwickeln und viele Gläubiger gehen leer aus. Die Schuld wird auch der Zentralbank zugeschrieben, denn sie verkündet die Insolvenz!
Die Verantwortung (Macht) zu erkennen, wann ein Akteur insolvent ist, wird ausgelagert von den einzelnen Akteuren auf eine übergeordnete Instanz. Vielleicht ist es sogar vergleichbar mit anderen Staatsaufgaben (Polizei, Justiz, ... , deren Aufgaben werden bei uns auch nicht mehr selbst durchgeführt).


Ab wann kann man eigentlich von Clearing sprechen? Streng genommen schon bei einem Girokonto?

Laut Wikipedia:
Das Girokonto [...], ist ein von Kreditinstituten für Bankkunden geführtes Kontokorrentkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Und ein Kontokorrentkonto ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent#Wesen_und_Merkmale
Beim Kontokorrent steht ein Kaufmann mit einem anderen Kaufmann oder einem Nichtkaufmann in ständiger Geschäftsverbindung, aus der gegenseitige Forderungen und Verbindlichkeiten resultieren können. Anstatt jede einzelne Forderung oder Verbindlichkeit jeweils bei deren Fälligkeit isoliert zu erfüllen, werden diese Forderungen oder Verbindlichkeiten laufend verrechnet.

Des Weiteren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontokorrent#Saldoanerkenntnis
Das Saldoanerkenntnis ist ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Partei am Ende einer Periode die Verrechnung durchführt (die Forderungen werden saldiert) und den ermittelten Saldo zur Annahme anbietet.
(Anbei: Was ist, wenn man dies ablehnt?)

Bisher dachte ich, Clearing wäre erst bei mind. 3 Teilnehmern möglich. Doch nach Wikipedia genügen schon zwei!

Gruss
Kostan


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