Vorbild Schettino?
Wofür sollen sie denn haften?
Wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig eine Maschine
zerstört, haftet er sehr wohl.
Unabhängig vom unternehmerischen Risiko.
Verursacherprinzip.
Dein Beispiel gilt nur für Unglücke wie jenes das Schettino zu verantworten hat. In jedem anderen Fall höre ich das Gelächter des Arbeitsrichters schon jetzt.....
Wenn ich von Unfällen und Fahrlässigkeit schreibe, meine ich den lustlosen Alltag. Mal nicht aufpassen und schnell ein paar hundert Euro crashen, wie es normal ist an den Arbeitsstätten - das ist kein Witz sondern passiert zu oft ....
Grüße
Fidel