Welche Hybris ...
Im Gegenteil: Diese würde DOPPELT bestraft, nämlich strafrechtlich und disziplinarrechtlich (als Beamte).
Ja so ist die Rechtsprechung, weil die disziplinarrechtliche Massregel nicht als "Strafe" im Sinne des Doppelbestrafungs-Verbots (ne bis in idem) gilt.
Eine Rechtsprechung, die man problematisch finden kann, denn die disziplnarrechtliche Massnahme wirkt sicherlich "strafend" - subjektiv.
Aber wo ich etwas suggeriert haette, wuesste ich nicht. Antworte doch einfach, wenn du gefragt bist, dann reagiere ich auch nicht unwirsch. So erweckst Du -nicht nur bei mir- den Eindruck, Du wuesstest nicht, was Du aufgerufen hast.
Aber das wissen die Crisis Maven natürlich.
Das wissen sie, in der Tat. Aber es war gar nicht aufgerufen. Er weiss es aber trotzdem.
Das ist Basiswissen.
Wobei ich aber nicht verstehe, was das soll. Das wissen andere auch (dass ich das weiss, meine ich).
Auch wenn es im Text nicht so herüberkommt...
Weil es nicht Thema war. Es ging reineweg um die strafrechtliche Verurteilung. Wenn ich recht erinnere, war er da nicht mehr Vorstand und ein Disziplinarverfahren waere daher (vermutlich) nicht mehr angestrengt worden. Es ging aber wie gesagt darum nicht. Daher ist das ein unnoetiger Einwand.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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