Smartmeter bei DREWAG
Arvid schrieb: "... Wie aus einem Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums hervorgeht, werden sog. Smart Meter verbindlich eingeführt, in Stufen und hinunter bis 6.000 kW/h Jahresverbrauch. ..."
Hierzu möchte ich ergänzen, das diese Smartmeter jetzt schon auch bei 1-Personen-Haushalten "Zwangseingebaut" werden - wie in meinem folgenden Fall geschehen:
1. mein Stromversorger die DREWAG Dresden GmbH verbaut nach Ablauf der Eichfrist von herkömmlichen Stromzählern zwangsweise Smartmeter
2. es half auch keine ausdrückliche Ablehnung meinerseits und die Bitte um einen herkömmlichen Zähler
3. die DREWAG !!BELÜGT!! mich zusätzlich noch und versichert (auch nach expliziter schriflicher Nachfrage), dass das Smartmeter keine Aufzeichnungs- und Speichermöglichkeiten besitzt:
- ich habe mir den Hersteller und Gerätetyp vorher mitteilen lassen: ISKRA ME172
- laut Datenblatt des Herstellers hat das ME172 eindeutig ein Lastprofil-Registriergerät
Ab da begann ein reger Schriftwechsel, in dem die DREWAG wahlweise von "optionaler Funktion" (was nicht stimmt, optionale Funktionen sind im Datenblatt extra aufgeführt), "nicht mitbestellen", "deaktivieren", "nicht nutzen wollen" und "etwas anderes gibt es auf dem Markt nicht mehr" faselte.
Ich musste mir notgedrungen einen anderen Messstellenbetreiber suchen -> dessen/mein neuer Zähler hat nun kein Lastprofilregistriergerät.
Die Wahl des Messstellenbetreibers steht dem Stromkunden neuerdings frei und darf nicht eingeschränkt werden - siehe EnWG §21b Messstellenbetrieb.
Die DREWAG machte im Vorfeld aber schriftlich Werbung für den KOSTENLOSEN Einbau des Zwangssmartmeters.
Damit verschaffte sie sich Vorteile gegenüber den Drittanbietern bzw. schränkte meine "Freiheit zur Wahl eines anderen Lieferanten" ein - den bei diesen kostest der Einbau Geld.
Im EnWG §21b steht eindeutig: " ... die Freiheit des Anschlussnutzers zur Wahl eines Lieferanten, eines Tarifs und zur Wahl eines Messtellenbetreibers darf nicht eingeschränkt werden ..."
Dies teilte ich der DREWAG mit.
Mit dem Hinweis, dass sie sich sonst unlautere Vorteile verschaffen würden, legte ich meine Einbau-Rechnung des Drittanbieters bei, inklusive der Forderung der Kostenübernahme (ca. 50 Euro).
Es folgte noch eine patzige Antwort der DREWAG mit dem Hinweis auf Ihren Anwalt.
Sämtliche hier getätigte Aussagen kann ich mit dem Briefverkehr, Datenblättern u.ä. bestätigen/beweisen.
Was hättet Ihr an meiner Stelle getan?
Kann jemand aus dem Forum einen ähnlichen Fall bestätigen?
Viele Grüße
Jan