Um die Verwirrung komplett zu machen: Geld ist KEINE Gattungsschuld!
Hi BillHicks,
danke für deinen Beitrag.
Im Palandt steht bei § 245 : "Leistgs-Objekt der Geldschuld ist dagg keine Sache sond unkörperl Vermögensmacht..."
Es kann also keine bestimmte Form der Zahlung verlangt werden, es sei denn es ist zwischen den Parteien explizit vereinbart.
Gruß
bm
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Erkenne dich selbst.