Um die Verwirrung komplett zu machen: Geld ist KEINE Gattungsschuld!

baisse-man, Donnerstag, 23.03.2017, 19:26 (vor 2804 Tagen) @ BillHicks11266 Views

Hi BillHicks,

danke für deinen Beitrag.
Im Palandt steht bei § 245 : "Leistgs-Objekt der Geldschuld ist dagg keine Sache sond unkörperl Vermögensmacht..."

Es kann also keine bestimmte Form der Zahlung verlangt werden, es sei denn es ist zwischen den Parteien explizit vereinbart.

Gruß

bm

--
Erkenne dich selbst.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.