Verfassungswidriges Grunderwerbsteuerrecht
Die steuerbefreienden Gestaltungsmöglichkeiten durch Share-Deals sind verfassungswidrig. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt, dass gleiche Sachverhalte eine gleiche Steuerbelastung auslösen. Das Grunderwerbsteuerrecht müsste verfassungskonform geändert werden. Wäre ich Finanzminister von Berlin, würde ich eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben, falls keine Gesetzesänderung im Rahmen einer Gesetzesinitiative durch den Bundesrat möglich ist.