u.a. Vorschlag zur Besteuerung flüchtigen Kapitals
Hallo Odysseus,
folgende Worte schrieb ich vor kurzem auf einen Beitrag in den MMnews:
..., obwohl alles, wie Du schreibst, so verschachtelt ist, gibt es Möglichkeiten, diese wieder zu ordnen. So sehe ich dies im Aufkauf von auslaufenden Staatsanleihen, bis zu einem bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum BIP, durch die EZB (bereits in Bearbeitung?). Getilgt wird dieser Bilanzposten durch eine Sondersteuer auf jeglichen Gewinn. Ohne Verschuldung bzw. Auflösung von Altgewinn kann letztendlich am Jahresende (BIP) kein Neu-Gewinn stehen. Insofern trägt u.a. der Gewinn dazu bei, dass die Staatsverschuldung steigt. Mit der Anzapfung des Gewinns durch eine Sondersteuer kann man die Verschachtelung auflösen.
Zuvor müssen sich allerdings alle daran teilnehmenden Länder auf ein einheitliches Steuersystem einigen. So sollten alle Gelder, welche in ein nicht an meinem Vorschlag teilnehmenden Landes fließen, mit einer Sondersteuer belegt werden. Gleiches gilt für den Verbindlichkeitsaufbau bei Personen teilnehmender Länder gegenüber nicht teilnehmender Ländern.
Durch die Abschaffung der derzeitigen Besteuerung der Unternehmen und Arbeitnehmer, sowie der Umsatzsteuer und der Einführung einer prozentual einheitlichen Steuer (ich schätze ca. 20-25 %) auf Arbeitnehmerentgelt, Abschreibungen (Investitionen) und jeglichen Gewinn könnte ein einfaches, die Konkurrenzfähigkeit der Arbeitnehmer stärkendes, Sozialkosten abbauendes Steuersystem eingeführt werden.
Ein Ausverkauf von Staatsunternehmen, welche im Fall der Fälle, da systemrelevant, gerettet werden müssen, darf nicht stattfinden. Stattdessen sollten auch Staatsunternehmen Gewinne erwirtschaften, mit welchen dann, statt Steuereinnahmen, investiert und konsumiert wird. Dies könnte zu niedrigeren Steuersätzen führen.
Sollten die im von Dir verlinkten Bericht erwähnten Abschreibungen auslaufen, werden wohl die Wohnungen, wie bereits bei Versicherungen üblich, abgestoßen. Doch würde mich interessieren, was Du von meinem Vorschlag der Besteuerung ausgehender Zahlungen, sowie der Verbindlichkeitsaufbau innerhalb teilnehmender Staaten gegenüber den nicht teilnehmenden Staaten denkst.
Brigitte