Steuerliche Gestaltung
Als Eigentümer eines vermieteten EFHs auf dem Lande aus den 70ern sind seit mehreren Jahren Renovierungskosten angefallen, sodass Verluste aus Vermietung geltend gemacht werden. Sofort hat das Fin.Amt diese unter Vorbehalt gesetzt. Als ich mit dem StB sprach, erklärte er mir, das werde dann möglicherweise als Liebhaberei betrachtet. Wenn ich das Haus mal verkaufe oder selber nutze, werden schlagartig die geltend gemachten Verluste nachgefordert.
Wenn ich jedoch dann zukünftig einige Ausgaben nicht geltend mache sonder privat trage, damit positive Einnahmen erzielt werden, sei das nicht zulässig, denn laut AO müsse jede Handlung auch ohne Steuerberücksichtigung Gewinn erbringen.
Ich frage mich: Sind dann nicht praktisch sämtliche sog. "Steuersparmodelle" rechtswidrig und es verstärkt meine Vermutung, dass bei den normalen fleissigen Arbeitnehmern und kleinen Selbstständigen quasi jeder Radiergummi nachgewiesen werden muss, während bei den Grossen wo vermutlich der Fin.Amts-Sachbearbeiter fachlich überfordert ist, ganz andere Dinge durchgewunken werden.