Jetzt das machen:
1. morgen früh direkt zum Arzt gehen und wegen psychischer Erkrankung krank schreiben lassen
2. die Abmahnung, die Mails usw. zusammen packen und Anwalt aufsuchen
So wie sich das liest, ist da nix mehr zu kitten. Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung für dich und nebenbei vielleicht noch dem Versuch, diesem AG "ans Bein zu pinkeln" für diese Art und Weise (mit Anwalt abklären, ob man einer verantwortlichen Stelle mal einen anonymen Tipp zukommen lassen sollte).
Grüße,
Kaladhor
PS:
Ach so, das Aussprechen des Hausverbots ist im übrigen bereits als Freistellung zu betrachten, wenn ich mich nicht irre. Denn wie solltest du deiner Arbeitsverpflichtung nachkommen, wenn du den Unternehmenssitz nicht mehr betreten darfst? Ich schätze mal, dass du ab morgen mit der Kündigung im Briefkasten rechnen kannst.
--
Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!