Danke, wieder was gelernt.

Ikonoklast, Dienstag, 13.12.2016, 12:42 (vor 3376 Tagen) @ Literaturhinweis4195 Views

Wenn man anderer Ansicht ist, ist es mit dem
Nicht-Unterschreiben
allein nicht getan, man sollte ihr zudem schriftlich mit Gründen
widersprechen und in diesem Widerspruchsschreiben gleichzeitig höflich,
aber bestimmt den Satz "Ich bitte, diesen Widerspruch ebenfalls zu
meinen Personalakten zu nehmen"
hinzufügen. Ggf. kann aber bereits
hier der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht geboten sein, denn der
Laie neigt dazu, Widersprüchliches und Schädliches mit hinein zu mengen,
etwa "Dabei hab' ich doch bisher immer schon willig ... [dies und
das getan, was nicht zum Arbeitsvertrag paßt] ..." - Ergebnis vor dem
Arbeitsgericht u.U.: "Ja, dann haben Sie ja konkludent solche
Arbeitsbedingungen akzeptiert"
. Die Juristerei ist nicht für Jeden.

--
Grüße

---

... and girls of course!

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