Das Kind, der Brunnen und das Hineinfallen

Langmut, Dienstag, 13.12.2016, 15:12 (vor 3376 Tagen) @ Leserzuschrift4276 Views

Hallo in die Runde,

im sozial-pädagogischen Komplex gibt es nur ein taugliches Mittel einer Kündigung zuvor zu kommen:

Man lässt sich krank schreiben.

Da du über sechzig bist, dürfte das Rentenalter in greifbarer Nähe sein. Also: nur Mut und Fantasie, dann wirst du bis zum Erreichen der Rente noch gefühlte 0,00 Stunden Arbeitsleistung für deinen Arbeitgeber erbringen müssen, bei vollem Lohnausgleich.

Wichtig: Jede "Krankheit" darf maximal den Zeitraum der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall andauern, im allgemeinen sind das sechs Wochen.

Ein befreundeter Krankenpfleger hat so mit 57 Jahren aufgehört zu arbeiten: er hatte abwechselnd Rücken, Bandscheibe, Rücken, Burn-Out, Rücken, Bandscheibe, Lungenentzündung, Hüftoperation ... usw.

"Es gibt keine Regeln, hat man dir das nicht gesagt? Nein, man hat es dir nicht gesagt!" Lorne Malvo in "Fargo - Season 1"

Du darfst und kannst natürlich brav zum Anwalt laufen und weiter Arbeitnehmer-Schaf sein. Die goldene Schafsnadel mit Eichenlaub und Schwertern überreicht dir gerne die nächst gelegene Arbeitsagentur.

Gruß
Langmut

--
Skat- und Schafkopfweisheit: Besser geimpft als überhaupt keinen Stich.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen.(Diogenes von Sinope)


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