Abmahnung Arbeitgeber / Bitte um Rat

Leserzuschrift, Dienstag, 13.12.2016, 11:44 (vor 3376 Tagen)7417 Views

Hallo,

ich bin im sozial, pädagogischen Bereich tätig.
Von Beruf bin ich staatl. anerkannter Haus- und Familienpfleger.

Meine Aufgaben sind, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Haus-_und_Familienpfleger

Nun hat mir meine Arbeitgeberin einen Einsatz verordnet, ich müsse einem an Krebs erkrankten Mann dessen Wohnung reinigen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten verrichten.

Als ich zu dem Herrn ging und seine Wohnung in Augenschein nahm, fiel ich aus allen Wolken.
Verwahrlost, vermüllt und der Geruch in seinen vier Wänden war alles andere als angenehm.

Auf dem Staubsauger war eine Staubschicht von einem Zentimeter, die Fußböden, die sanitären Einrichtungen, die Küche, der Herd verklebt durch Dreck und Hitze, die Spüle verdreckt, alle Verblendungen der Steckdosen waren entfernt, der Fußboden mit Dreck verschmiert, voller Brandlöcher durch im Suff fallen gelassene Zigaretten, durch die Fenster kann man nicht mehr durchsehen, die zuvor weißen Fensterrahmen dunkelbraun verklebt durch Zigarettenqualm, die gesamte Wohnung vermüllt und verwahrlost usw.

Er ist Hartz IV Empfänger, hatte nicht einmal einen Wischeimer, keine Bodenlappen.

Ich habe mich geekelt, diese Wohnung zu säubern.
Der Mann hatte mein Mitgefühl.
Wenn ich zu den Einsätzen gehe, reicht in der Regel meine private Kleidung.
Ich habe keinen Schutzanzug und dergleichen von meiner Arbeitgeberin erhalten.
Obwohl ich ihr genügend Fotos über den Zustand der verwahrlosten Wohnung gesendet habe.
Die Antwort der Geschäftsleitung war, es ist ein Messi.
Ich bat die Geschäftsleitung, mit mir oder unabhängig die Wohnung des Herrn ...... zu besichtigen.
Die Antwort darauf war: " Diese Woche geht's nicht, nächste Woche sieht es schlecht aus."

Ich habe meiner Arbeitgeberin dann einen Brief geschrieben:
"Der Einsatz bei Herrn ..... ist unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht zu verantworten.

Ich fand eine vermüllte und verwahrloste Wohnung vor, siehe Fotos vom..... an die Geschäftsleitung.

Mit der Bitte, den Zustand der Wohnung in Augenschein zu nehmen, wurde mir von der Geschäftsleitung aus zeitlichen Gründen eine Absage erteilt.

Dem Kliniksozialdienst (die die hauswirtschaftliche Hilfe bei der Krankenkasse beantragt hat) erzählte ich vom Zustand der Wohnung.
Der Kliniksozialdienst hatte keine Einsicht und Vorstellung vom Zustand der Wohnung.
Der Dienst meinte dazu, dass das nicht meine Aufgabe sei, eine über längere Zeit verwahrloste Wohnung zu entmüllen.
Wir diskutierten über eine Betreuung (gesetzlicher Betreuer, Aufgabenkreis Aufenthaltbestimmungsrecht).

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Wohnung mehrere Monate nicht gereinigt wurde.

Meinem Hausarzt erzählte ich von der vermüllten und verwahrlosten Wohnung, ich zeigte ihm auch die Fotos und ein Video.
Er beanstandete, dass durch die unhygienischen Zustände eine Gefahr für meine Gesundheit bestehe, wenn ich dort weiter arbeiten sollte.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege wäre dafür zuständig.

Meine Gesundheit geht mir vor und Sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Beschäftigten.

Wie Sie wissen, steht in der Vereinbarung über den Einsatz einer Haus- und Familienpflege in der Rubrik: Aufgaben in der Haus- und Familienpflge dazu folgendes:"Außergewöhnliche Hausarbeiten wie z.B. Großputz gehören nicht zum Aufgabengebiet.

Daher sollte der Einsatz bei Herrn ......wegen obengenannter Gründe eingestellt werden.

MfG

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Und jetzt erhielt ich eine Abmahnung, am 12.12.16

"Anstatt diesen Mann zu unterstützen, haben Sie ihn nur mit Vorwürfen und Vorhaltungen angegriffen und Kliniksozialdienst informiert, wie verdreckt und verkommen seine Wohnung sei, ohne Rücksprache mit der Geschäftsleitung zu halten.
Sie haben hier unweigerlich Ihre Kompetenzen überschritten, hierzu hatten Sie keinen Auftrag. Herr ..... ist ein schwer kranker Mann und wurde dadurch total verunsichert, so dass dieser Sie auf keinen Fall mehr in seiner Wohnung empfangen möchte.

Ich mahne Sie deshalb hiermit ab und weise Sie darauf hin, dass bei einer weiteren Verfehlung dieser Art eine Kündigung Ihres Arbeitsplatzes zur Folge haben kann." Ende

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In der Regel rede ich sachlich mit den Kunden.
Ich habe meine Arbeitgeberin schon das zweite Mal vors Arbeitsgericht zitiert, wegen verspäteter Urlaubsgewährung, regelmäßiger verspäteter Lohnzahlungen usw.
Jetzt sucht die Dame nach Fehlern, um mir eins auszuwischen. Mobbing?

Ich bin über 60 Jahre und suche nach einer anderen Arbeitsstelle, es ist aber schwierig in der heutigen Zeit.

Was meinen die Foristen über diesen Vorgang?


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