Wichtig: Eine schriftliche Stellungnahme!

Beo2, NRW Witten, Dienstag, 13.12.2016, 12:55 (vor 3375 Tagen) @ Leserzuschrift4312 Views

Die Antwort der Geschäftsleitung war, es ist ein Messi. Ich bat die Geschäftsleitung, mit mir oder unabhängig die Wohnung des Herrn ...... zu besichtigen. Die Antwort darauf war: "Diese Woche geht's nicht, nächste Woche sieht es schlecht aus."

> Ich habe meiner Arbeitgeberin dann einen Brief geschrieben: "Der Einsatz bei Herrn ..... ist unter verschiedenen Gesichtspunkten nicht zu verantworten.

Sicher, nicht zu verantworten als für ein normaler, gewöhnlicher haus-/familienpflegerischer Einsatz. Hier ist ein spezieller, besonders aufwendiger und außergewöhnlicher Einsatz und medizinische fachliche Behandlung erforderlich. Extremer Messitum ist eine schwere seelische Erkrankung. Erkundige dich.

Ich fand eine vermüllte und verwahrloste Wohnung vor, siehe Fotos vom..... an die Geschäftsleitung. Mit der Bitte, den Zustand der Wohnung in Augenschein zu nehmen, wurde mir von der Geschäftsleitung aus zeitlichen Gründen eine Absage erteilt.

Dies gehört in deine Gegendarstellung rein. Du solltest eine ausführliche Stellungnahme zu deiner Abmahnung schreiben, in der Du Satz für Satz (nach dem Stil eines Forumsbeitrags) deine Gegendarstellungen formulierst. Wenn sie fertig ist, gib sie in Anwesenheit eines Augenzeugen der Geschäftsführung in die Hand, mit der Bitte, diese unbedingt in deine Personalakte ebenfalls aufzunehmen. Darauf hast Du ein Recht .. und hat sich in meinem Fall sehr bewährt. Du wirst sie möglicherweise später brauchen.

Dem Kliniksozialdienst (die die hauswirtschaftliche Hilfe bei der Krankenkasse beantragt hat) erzählte ich vom Zustand der Wohnung. Der Kliniksozialdienst hatte keine Einsicht und Vorstellung vom Zustand der Wohnung. Der Dienst meinte dazu, dass das nicht meine Aufgabe sei, eine über längere Zeit verwahrloste Wohnung zu entmüllen.

Das sehe ich auch so .. gehört in deine schriftliche Stellungnahme rein, inklusive Erwähnung standardmäßiger fachlicher Bestimmungen (der Wohlfahrtsverbände).

Wir diskutierten über eine Betreuung (gesetzlicher Betreuer, Aufgabenkreis Aufenthaltbestimmungsrecht).

Messitum ist eine seelische Erkrankung. Die Person gehört in eine gesetzliche Betreuung und eine psychiatrische Behandlung. Diese Fachdienste sollten alles weitere veranlassen; sie stehen über deinem Arbeitgeber.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Wohnung mehrere Monate nicht gereinigt wurde. Meinem Hausarzt erzählte ich von der vermüllten und verwahrlosten Wohnung, ich zeigte ihm auch die Fotos und ein Video. Er beanstandete, dass durch die unhygienischen Zustände eine Gefahr für meine Gesundheit bestehe, wenn ich dort weiter arbeiten sollte.

Lass Dir dies schriftlich bestätigen - und rein damit in die Personalakte (Fotokopie natürlich) zusammen mit deiner Stellungnahme. Du wirst es möglicherweise brauchen. Dein zu erwartendes Arbeitgeberzeugnis steht auf dem Spiel .. und vielleicht auch Sperre bei Hatz-IV?

Wie Sie wissen, steht in der Vereinbarung über den Einsatz einer Haus- und Familienpflege in der Rubrik: Aufgaben in der Haus- und Familienpflge dazu folgendes:"Außergewöhnliche Hausarbeiten wie z.B. Großputz gehören nicht zum Aufgabengebiet.

Rein damit in deine Stellungnahme zu der Abmahnung.

Ich habe meine Arbeitgeberin schon das zweite Mal vors Arbeitsgericht zitiert, wegen verspäteter Urlaubsgewährung, regelmäßiger verspäteter Lohnzahlungen usw.

Über all diese Dinge ein Notizbuch anlegen .. als argumentative und Gedächtnisstütze fürs später.

Jetzt sucht die Dame nach Fehlern, um mir eins auszuwischen. Mobbing?

Das ist klar .. ist zumindest grenzwertig. Vermeide aber tunlichst, solche Beschuldigung zu erheben! Das wäre eine Sache des Gerichts.
Ich empfehle Dir, rückblickend und ab sofort alle relevanten Vorkommnisse zu notieren, mit Datum, Ortsangabe, Namen von Augenzeugen, und der Kurzbeschreibung. Sammele und analysiere die Teamprotokolle, wo diese Dinge zur Sprache kommen. Du wirst es möglicherweise als Gedächtnisstütze und Beweismaterial brauchen. Denn, Du wirst vermutlich wegen dem (schlechten) Arbeitszeugnis eine Prozess führen oder wenigstens per Anwalt androhen müssen.

Es wäre auch nicht falsch, diese Dinge im Teamgespräch oder in der Supervision zur Sprache zu bringen, um Offenheit und Transparenz zu wahren. Das könnte deine Vorgesetzte zu weiteren dummen Fehlern verleiten. Überlege, wer unter den Kolleg(inn)en dein späterer Zeuge sein könnte .. ohne ihn/sie bereits jetzt zu behelligen. Du solltest eine solche Person auch als stillen Augenzeugen zu weiteren Auseinandersetzung mit Vorgesetzten mitnehmen. Sie braucht kein Wort zu sagen; nur dabei sein.

Ich bin über 60 Jahre und suche nach einer anderen Arbeitsstelle, es ist aber schwierig in der heutigen Zeit.

Das ist sicher ratsam. Ich würde unausgesprochen auf eine Kündigung oder Auflösungsvertrag seitens deines AG hinarbeiten .. einfach durch Stursein und "Dienst nach Vorschrift". Und vor allem: Vergiss nicht, locker zu bleiben!

Gruß, Beo2


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