Beweise sichern ist auch nicht für jeden
Nicht nur Juristerei ist nicht für jeden ...
Ansonsten: Mit der Abmahnung kann sich der AG den Hintern abwischen, vorausgesetzt der Sachverhalt stimmt so.
... auch Sachverhalte erkennen ist nicht für jeden ... (so, daß sie juristisch subsumierbar werden)
Reagieren muss man nicht, außer Beweise sichern.
... denn Beweise sichern ist erst recht nicht für jeden. Wenn ich mir anschaue, wie oft Wald- und Wiesenanwälte bei simpelsten Fragen der Beweislastverteilung im Zivilprozeß straucheln, dann darf man vom Laien, noch dazu, wenn er sich unter Druck und existenziell bedroht fühlt, erst recht nicht viel erwarten.
Ob man und ggf. wie man reagiert, hängt von der Beantwortung der o.g. Fragen ab.
Ja, und da kommt das nächste Problem:
lto.de/jura/studium-zahlen/erste-juristische-staatspruefung/ (wer weiß ...)
Die meisten Prädikatsjuristen landen im Staatsdienst, bei internationalen Anwaltskanzleien mit Anfangsgehältern weit jenseits der 100.000 Euro p.a. oder machen als Justitiare in großen Konzernen oder Verbänden Karriere.
Ohne irgendwelchen Foristen zu nahe treten zu wollen, ist der Bodensatz in der Anwaltskanzlei des niedergelassenen Einzelkämpfers oder der kleinen Bürogemeinschaft zu finden, dessen prekäre Mitglieder sich manchmal, siehe Bremen in den siebziger Jahren, sogar ihre Robe als 'notwendiges Arbeitsmittel' vor dem Verwaltungsgericht erstreiten müssen und Sozialhlfe beziehen, Stichwort Anwaltsschwemme.
Wenn man schriftlich reagiert, sollte man allerdings wissen, was man tut.
Wenn ich hier nicht einen Stopp reinhaue, bei solchen Anfragen, dann steht zu befürchten, daß solche Leserzuschriften sich dann reihum bei allen möglichen Foren und Facebook-Seiten 'Rat' holen und sich das 'logischst klingende' heraussuchen. Und das sind dann oft, das Internet ist mittlerweile voll davon, abstruseste vielseitige (in des Wortes mehrfacher Bedeutung) 'Schriftsätze' mit dem gemeinsamen Tenor "denen zeig' ich's aber".
Daß reines Schweigen bereits ausreicht, halte ich für nur theoretisch richtig. In der Praxis, insbes., wenn die "Beweissicherung" fehlschlägt, weil der Laie nicht weiß, wie er solche gerichtsfest durchführen soll, wird er vor'm Arbeitsgericht in der Güteverhandlung dann untergebuttert, weil der 'wohlmeinende' Arbeitsrichter sich durch 'Anregen' eines frühen Vergleichs die Arbeit von Verhandlung mit Vorbereitung und Urteilsabfassung sparen möchte.
Zumal, anders, als vor dem Sozialgericht und allgemein der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor den Zivilgerichten, zu denen die Arbeitsgerichtsbarkeit gehört, nicht der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Leider bekommen die besseren Anwälte diese Seite der Medaille nie mit, denn sie machen ja diese Fehler nicht und glauben dann, das gelte auch für die anderen Kollegen. Die Rechtstatsachenforschung spricht wie gesagt eine ganz andere Sprache.
--
Literatur-/Produkthinweise. Alle Angaben ohne Gewähr! - Leserzuschriften