Umlageverfahren

SevenSamurai, Mittwoch, 15.06.2016, 19:21 (vor 3535 Tagen) @ Mephistopheles3383 Views

Die Schuldner des Rentners sind die Arbeiter, und deren Eigentum ist ihr
Arbeitslohn, und dieser Lohn wird zum Teil, ohne dass ihn der Arbeiter, der
dafür gearbeitet hat, in die Hand bekommt, einbehalten, um ihn direkt an
seinen Gläubiger, den Rentner auszuzahlen.

Das nennt man Umlageverfahren.

Solange man das Verfahren beibehält, muss man den jetzigen Rentnern etwas geben. Schliesslich hat man denen früher auch etwas abgenommen.

Wenn von Sklaverei die Rede ist, dann sind die Arbeiter die Sklaven der
Rentner.

Siehe oben.

Man muss es nicht gut finden. Dann sollte man ein Kapitaldeckungsverfahren einführen.

ABER auch denen, die eingezahlt haben, muss man dann die Kaufkraft, auf die sie verzichten mussten, erstatten!

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Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.


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