Oehem ... ;-)

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 04.02.2016, 19:11 (vor 3656 Tagen) @ Michael Krause3905 Views

wenn selbst der Staatsanwalt auf Einstellung plädiert, ist immer ein Freispruch drin.

... das war aber ein seeeehr spezieller Fall (ansonsten gebe ich Dir voellig recht - der Staatsanwalt wird keinen Freispruch fordern, wenn er bei einer Verfahrenseinstellung z.B. in der Lage waere, den "zweitklassig Freigesprochenen" auf seinen Kosten sitzen zu lassen).

Das mit der "Rechtsgeschichte schreiben" ist aber auch nicht so weit weg:

In dem Verfahren ging es um Noetigung und evtl. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Im ersten Verfahrenszug, vor dem Amtsgericht (Schoeffengericht), kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe.

In der Berufungsverhandlung (vor der mit drei Richtern und zwei Laienrichtern besetzten Strafkammer des Landgerichts), die auch die Staatsanwaltschaft mit angestrengt hatte, es also zu einer (noch) hoeheren Verurteilung haette kommen koennen, kam es schliesslich zum Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldbusse von 500 DM einzustellen (dies hatte der besagte Staatsanwalt beantragt, der das genaue Gegenteil des Sitzungsvertreters der Erstinstanz war).

Der Angeklagte wiederum schlug vor, 1.000 DM zu zahlen, aber an eine gemeinnuetzige Stelle seiner Wahl.

Unerhoert ...

Nun ja, am Ende kam es so.

Danach liess sich der Sitzungsstaatsanwalt auf ein langes Gespraech ueber die Kasuistik der Noetigung ein, die, wie man weiss, ja eine sehr eigenartige Geschichte hat, seit der Bundesgerichtshof die 68er-Studenten-Sit-ins kriminalisieren wollte (was eine neue Generation Bundesrichter dann in letzter Zeit wieder etwas entschaerft hat).

Nicht nur das laengere Gespraech war bemerkenswert, sondern auch, dass der Staatsanwalt dieses so ausdehnte, dass er offenkundig auf seine Mittagspause verzichtete, denn danach war er "wieder dran", wie ich aus dem Aushang entnehmen konnte. Aber wie gesagt, das war eh eine Ausnahmeerscheinung, der war eigentlich fuer organisierte Kriminalitaet zustaendig, trug zum eigenen Schutz daher eine Knarre mit sich herum und stand wahrscheinlich immer mit einem Bein im Grab.

Der Clou kommt aber noch: der Angeklagte zahlte dann die Spende nicht, weil danach die Staatsanwaltschaft ein anderes Verfahren wieder aus der Mottenkiste kramte (alles aus politischen Gruenden).

Der Angeklagte wollte damit erreichen, dass auch der vorlaeufig eingestellte Prozess wieder aufgerollt wuerde.

Es passierte aber nichts. Nach einiger Zeit erfuhr der Angeklagte von der gemeinnuetzigen Organisation, der er die "Spende" zugedacht hatte, sie sei dennoch eingegangen - der Vorsitzende der Strafkammer hatte sie selbst entrichtet, da er ... den Angeklagten wohl nie wieder zu Gesicht bekommen wollte.

Dann aber bekam er kalte Fuesse (sowas kann ja sicherlich, wenn auch nicht als Strafvereitelung wie bei Uebernahme einer Geldstrafe, so doch disziplinarisch negativ ausgelegt werden). Also setzte er die Verhandlung doch wieder an, obwohl die Busse ja nun entrichtet war.

In diesem nun insges. dritten Termin ging es aeusserst merkwuerdig zu: der Fall wurde aufgerufen, die Anwesenheit festgestellt und bevor noch irgendeiner gross was sagen konnte, verkuendete der Vorsitzende nun die Einstellung OHNE Geldbusse oder Auflagen. Der Staatsanwalt aeusserte sich nicht (war natuerlich wieder ein anderer), was mich gruebeln laesst, ob er eingeweiht war oder selbst die Schnauze voll hatte von dem Fall.

Mag sein, dass dieser Fall keine Rechtsgeschichte geschrieben hat, aber Rechtstatsachenforschungsgeschichte schon [[zwinker]] ...

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