Strafbar

Rybezahl, Dienstag, 02.02.2016, 03:38 (vor 3658 Tagen) @ CrisisMaven2530 Views

Und überhaupt muss doch die Identität festgestellt werden, und ist das

nicht möglich, wird die Person doch nicht einfach wieder vor die Tür
gesetzt, sondern es wird versucht, die Identität festzustellen?

Das PERVERSE an den Angaben des Polizisten ist: wuerde dasselbe mit
einem deutschen Inlaender"kind" passieren, wuerde es ja nicht
"freigelassen", es wuerde dem Jugendamt ueberstellt und kaeme in ein
Heim!!!

Es ist geradezu unverantwortlich, einen noch nicht vierzehnjaehrigen,
offenbar delinquenten Jungen wieder "auf die Strasse" zu lassen. Auch
darauf stehen i.d.R. Strafen.

Macht sich die Polizei bzw. der Polizist dadurch strafbar?

Was derzeit passiert,
sollte diese
Geschichte stimmen
, hat, wie der Islam mit Gewalt, mit dem deutschen
Rechts- und Jugendhilfesystem NICHTS zu tun.

Ob eine Zustimmung zur Altersuntersuchung erforderlich ist, haengt
ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, aber wenn es zur Rechtspflege
notwendig ist, kann diese Zustimmung durch Gerichtsbeschluss ersetzt
werden!!!

Das ist schon irrwitzig. Da das "Kind" nicht mündig ist, müsste doch vorher die Vormundschaft festgestellt werden - zur Zustimmung der Feststellung des Alters. Und ist die Vormundschaft bekannt, ist, nehme ich an, meist auch nicht eine Altersbestimmung notwendig. Um zwei, drei, vielleicht auch fünf oder sieben Jahre kann die Bestimmung vielleicht schwanken.
Grundsätzlich kann man es als Polizist doch nicht verantworten, ein zwölf Jahre altes "Kind", dessen Identität nicht geklärt werden konnte und noch dazu Drogen verkaufte, einfach so wieder auf die Straße zu entlassen.

Was schreibt der in seinen Bericht?

"Zwölfjährige männliche Person unbekannter Herkunft wegen Drogenhandels vernommen und nach erfolgloser Idetitätsfeststellung zurück zu Beppo Straßenkehrer gebracht."

Wahrscheinlich ist es allein der Arbeitsaufwand, der die voellig
unfaehigen und ueberforderten "deutschen" Behoerden daran "hindert".

Ja... oder es fehlt einfach der Wille.

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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