Mittles ärztlicher Untersuchung

Rybezahl, Montag, 01.02.2016, 01:16 (vor 3660 Tagen) @ BBouvier2908 Views

Hallo BBouvier!

Vor einiger Zeit habe ich die Klage eines hamburger Polizisten gelesen,
dass sie immer wieder bei Razzien ein Dutzend schwarzafrikanische
Drogenhändler
einsammeln, jene dann aber auf der Wache grinsend behaupten,
sie wären erst 12 Jahre alt - obgleich man sie glatt auf Anfang 30
schätzen würde.
Mittels einer ärztlichen Untersuchung würden diese Behauptungen
zwar sofort auffliegen, jedoch ist das gegen den Wunsch der
Drogenhändler
nach den Gesetzen der BDR nicht möglich.
Daher müssen die sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden
und gehen gleich anschließend wieder fröhlich weiter ihrer Tätigkeit
nach.

Wie will man denn mittels ärztlicher Untersuchung das Alter einer Person feststellen können, abgesehen vom Offensichtlichen?
Gilt dann nur die ärztliche Beurteilung:
Dieser Mann ist offenbar keine zwölf Jahre alt!?

Und überhaupt muss doch die Identität festgestellt werden, und ist das nicht möglich, wird die Person doch nicht einfach wieder vor die Tür gesetzt, sondern es wird versucht, die Identität festzustellen?

Das wäre doch nur möglich, wenn so eine Person entweder gefälschte Papiere bei sich trüge (was sich überprüfen ließe?), oder bei seiner erstmaligen Identitätsfeststellung ein falsches Alter angäbe (= mit zwölf Jahren ein Alter von einem Jahr angeben).

Gruß!

--
Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.


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