Keine Altersuntersuchung gegen den Willen der Beschuldigten

BBouvier, Sonntag, 31.01.2016, 08:01 (vor 3660 Tagen) @ Olivia4456 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 31.01.2016, 08:08

< Was mich immer wieder wundert ist, dass bei dieser gesamten Gruppe
< nicht ein entsprechender medizinischer Alterstest gemacht wird.

Hallo, Olivia!

Vor einiger Zeit habe ich die Klage eines hamburger Polizisten gelesen,
dass sie immer wieder bei Razzien ein Dutzend schwarzafrikanische Drogenhändler
einsammeln, jene dann aber auf der Wache grinsend behaupten,
sie wären erst 12 Jahre alt - obgleich man sie glatt auf Anfang 30 schätzen würde.
Mittels einer ärztlichen Untersuchung würden diese Behauptungen
zwar sofort auffliegen, jedoch ist das gegen den Wunsch der Drogenhändler
nach den Gesetzen der BDR nicht möglich.
Daher müssen die sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden
und gehen gleich anschließend wieder fröhlich weiter ihrer Tätigkeit nach.

Grüße,
BB


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