Rechtsmedizinische Altersfeststellung ...

CrisisMaven ⌂, Montag, 01.02.2016, 01:55 (vor 3659 Tagen) @ Rybezahl3011 Views

Wie will man denn mittels ärztlicher Untersuchung das Alter einer Person feststellen können, abgesehen vom Offensichtlichen?

Na ja, GRADE das "Unoffensichtliche", wie z.B. ob die Wachstumsspalten der Knochen bereits geschlossen sind, ist ein Beweis, dass dieser Mensch "ausgewachsen" ist. Bis auf SELTENSTE genetisch bedingte Krankheiten (die nicht zum Taschendieb befaehigen) bedeutet das, diese Person ist strafmuendig, d.h. aelter als 14 Jahre.

Man kann am lebenden Menschen zwar nicht alle Messungen vornehmen, die man an Toten vornehmen kann (bei denen eine relativ gute Altersbestimmung gelingt), aber es verbleiben genuegend Moeglichkeiten, um auszuschliessen, dass jemand "sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat".

Und darum geht es ausschliesslich erstmal, wenn es um das "Laufenlassen" geht.

Gilt dann nur die ärztliche Beurteilung: Dieser Mann ist offenbar keine zwölf Jahre alt!?

Zum Beispiel.

Und überhaupt muss doch die Identität festgestellt werden, und ist das nicht möglich, wird die Person doch nicht einfach wieder vor die Tür gesetzt, sondern es wird versucht, die Identität festzustellen?

Das PERVERSE an den Angaben des Polizisten ist: wuerde dasselbe mit einem deutschen Inlaender"kind" passieren, wuerde es ja nicht "freigelassen", es wuerde dem Jugendamt ueberstellt und kaeme in ein Heim!!!

Es ist geradezu unverantwortlich, einen noch nicht vierzehnjaehrigen, offenbar delinquenten Jungen wieder "auf die Strasse" zu lassen. Auch darauf stehen i.d.R. Strafen.

Was derzeit passiert, sollte diese Geschichte stimmen, hat, wie der Islam mit Gewalt, mit dem deutschen Rechts- und Jugendhilfesystem NICHTS zu tun.

Ob eine Zustimmung zur Altersuntersuchung erforderlich ist, haengt ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, aber wenn es zur Rechtspflege notwendig ist, kann diese Zustimmung durch Gerichtsbeschluss ersetzt werden!!!

Wahrscheinlich ist es allein der Arbeitsaufwand, der die voellig unfaehigen und ueberforderten "deutschen" Behoerden daran "hindert".

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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