Das Recht auf Asyl ist erst nach drei Jahren Haft verwirkt. Vielleicht.

Sylvia, Montag, 04.01.2016, 15:23 (vor 3687 Tagen) @ stocksorcerer13408 Views

Wenn ich zu entscheiden hätte, dann hätten sie allesamt jegliches Recht
auf Asyl verwirkt.

Sehe ich ähnlich.

Aber, aus dem von Dir verlinkten Artikel: "Den Tatverdächtigen müsse nun detailliert nachgewiesen werden, wen sie wann und wo sexuell belästigt haben. Dies werde schwierig."

Und aus Wikipedia, Thema Asylrecht: "Auch das Vorliegen von Ausschlussgründen wie schwere, mit mehr als drei Jahren Haft bestrafte Straftaten oder Verbrechen gegen den Frieden, wurde dabei geprüft. ... Wurde als Ergebnis der Prüfung ein positiver Bescheid aufgehoben, so prüfte die Ausländerbehörde den weiteren Aufenthalt. Unter bestimmten Umständen, etwa wenn jemand in keiner Weise integriert ist oder erhebliche Straftaten begangen hat, kam es vor, dass sie den weiteren Aufenthalt beendete."

Im Klartext: Diesen "Kulturbereicherern" wird garnix passieren.

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"Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral." (John Osborne)
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