Richtlinien für Absturzuntersuchungen?

aliter, Montag, 27.04.2015, 09:16 (vor 3915 Tagen) @ Leser686609 Views

Wer sich mit behördlichen Regelungen und Vorschriften auch nur einigermassen auskennt, muss davon ausgehen, dass selbstverständlich im internationalen Luftfahrtrecht, in den internationalen Luftfahrtgremien und - was den Absturz der deutschen Maschine betrifft auch in den deutschen - da besonders gründlich - Regeln Richtlinien für die Untersuchung von "Unglücksfällen" vorliegen.

Insbesondere dürfte es Vorschriften geben, wer die Untersuchung durchführt, wo die Asservate gelagert werden, wer darüber berichten darft und wer dann wo den Abschlussbericht abgibt. Mit Sicherheit sollte kein französischer Provinzstaatsanwalt da federführend sein im Zusammenhang mit unbenannten "Experten" in Paris. Vermutlich hat man sich bei beiden Unglücken dreist über alle Bestimmungen hinweggesetzt.

Verwunderlich ist nur, dass die Fachleute für Luftfahrtunglücke so still halten, dies nicht kommentieren, geschweige denn lauthals ordentliche Untersuchungen nach den Regeln fordern.

Lediglich einzelne Piloten im Ruhestand bringen den Mut auf, sich zu äussern, so wie seinerzeit Nikki Lauda sehr früh an 9 11 Zweifel anmeldete, dann aber in tiefstes Schweigen versang.
mfg

Laut der knapp sechsmonatigen Recherche der Sender und der "SZ" gibt es
"so gut wie keinen Zweifel mehr" daran, dass die Boeing von einer Buk M1
aus dem Gebiet der Separatisten abgeschossen wurde.


Der vollständige Abschlussbericht zum MH17-Abschuss bleibt weiterhin
unter Verschluss genauso wie die Radar- und Funkverkehraufzeichnungen, der
verschiedenen zivilen(!) Luftverkehrskontrollstellen in der Ukraine -
übrigens genau wie beim "Absturz" des Airbus in Südfrankreich.


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