Völkerrecht und Kollateralschäden
Ich denke, die USA sind natürlich berechtigt, direkt "Terroristen" in Ländern zu bekämpfen, wenn diese Länder selber dazu nicht in der Lage oder Willens sind. Die albernen juristischen "Maßnahmen" der pakistanischen Justiz werte ich mal als Mittel zur Beruhigung des US-kritischen Anteils der eigenen Bevölkerung. Von einer ernsthaften politischen oder gar militärischen Reaktion der Regierungen Afghanistans, Pakistans oder Yemens auf Drohnenangriffe ist mir nichts bekannt.
Ob die Zielempfehlung und/oder die Steuerung der Drohnen vom CIA geleistet wird, ist völkerrechtlich nach meiner Einschätzung komplett unerheblich. Die Drohnen tragen Hoheitsabzeichen der US-Streitkräfte und die letzte Entscheidung über den Einsatz trifft der US-Präsident als Staats- und Regierungschef sowie als Oberkommandierender der Streitkräfte.
Was die von der Organisation Reprieve erstmals genannten und dann vielfach ungeprüft übernommenen und nachgeplapperten "Kollateralschäden" im Umfang 28 tote Zivilisten je getötetem Terroristen angeht: Selbst auf der Webseite von Reprieve finde ich keinen Hinweis auf irgendeine methodisch saubere Untersuchung. Es findet sich nur eine rührseliger Text mit Spendenaufruf am Ende. Ich halte die Zahl für zumindest fragwürdig.
Aber selbst mal unterstellt, die Zahlen wären zutreffend: Nach welchem Kriterium kommt man zu der Einschätzung, dass 28 zivile Opfer hoch sind gemessen an der getöteten Zielperson?