Nachtrag
Hallo Jermak,
bin kein Rechtskundiger, der den juristischen Status der Stützpunkte definieren kann.
Wenn ich den Begriff exterritorial benutzt habe, bezog sich das sinngemäß auf den Bereich des Zugriffrechts bzw. der Zugriffsmöglichkeiten seitens Deutschlands.
Beides mag formaljuristisch vorhanden sein, da aber seit mindestens 25 Jahren selbst das Völkerrecht und andere internationale Verträge zur Disposition gestellt sind, dürften die Standorte seitens VSA/NATO vertraglich so abgesichert sein, daß sie de facto exterritorialen Status haben.
Also, wer immer daran etwas ändern will, muß ein großes Rad drehen, juristisch, politisch und geopolitisch.
und ich weiß, was kommen wird: Pofalla erklärt die Diskussion für
beendet (s.NSA).
Freundliche Grüße
KK