Azur, Du bist ein extrem guter Rechtswissenschaftler aber...
Es geht um das Bild, dass der Dottore skizziert hat.
Einer meiner wichtigsten Angehörigen ist vielleicht gegangen.
Meine Tradition schreibt mir vor, dass ich ihn verbuddeln muss.
Das kann ich nur auf eigenem Land.
Jeder Landbesitzer würde sich sträuben, mir das Verbuddeln zu erlauben.
Ich muss also für ein ureigenes Bedürfnis Raum haben.
Ich muss Eigentum an Land erwerben.
Ohne dass ich Geld habe.
Ich muss in ein Schuldverhältnis eintreten.
Der Andere hat Land - ich nicht.
Wieso hat der Andere eigentlich das Land?
Weil er ein guter Staatsbürger ist dem der Obereigentümer Staat -also der Phösewicht mit der Waffe in der Hand das Nutzungsrecht darauf abgetreten hat.
Er hat einen Untereigentümer geschaffen.
Dieser Untereigentümer rödelt nun wie blöde, um aus seinem Untereigentum möglichts viel "Wert" herauszuholen.
Entweder er bringt Gerste aus...oder er sucht nach Silber...oder nach Kupfer und Zinn, um eine Streitaxt zu bauen, mit der er den Obereigentümer beseitigt, um selber Obereigentümer zu werden.
Ich kann nicht einmal meinen Ehemann beerdigen, wenn ich nicht ein
Stück
Erde mein Eigenthum nennen kann.
Wie bitte?
Nix wie bitte?
Zunächst ist es in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt Leichen auf
seinem Grundstück zu vergraben.
Andere Länder andere Sitten.
Andere Völker geben ihre Toten den Geiern frei.
Nicht so wir.
Sehr gut rausgesucht.
Ich werde gezwungen.
(siehe auch:
http://www.zeit.de/1979/31/darf-man-sich-im-eigenen-garten-begraben-lassen
Wenn es nach mir ginge -ja.
Das heißt, Du kann ein Stück Erde Dein Eigentum nennen, aber immer noch
nicht dort jemanden begraben. Und Friedhofstücke sind nicht in Deinem
Eigentum, wie Du ja nun auch klarstellen willst, obgleich das zu Deinen
vorigen Worten nicht passt:
Ich kann prinzipiell mein Lieben der Natur übergeben wie es mir passt.
Darum ging doch viel von Eurem Streit.
Ich kann bestenfalls besitzen.
Eigentum wird mir von der Macht verliehen.
Es soll ja, wie man sagt, wasserdicht sein, womit man argumentiert.
Wasserdicht ist nur eins.
Wenn jemand die Macht hat räumt er mir wollwollenderweise ein Stück von seinem Machtgebiet ein, um zu begraben, was ich begraben möchte.
Es ist vielleicht auch beruhigend, dass man Angehörige auch ohne Erwerb
von Land beerdigen kann, was sonst wahrhaftig grauselig wäre.
Das geht doch nur, weil ich in Staat auch gewisse Grundrechte habe, die STaat tolerieren muss, um nicht seine Macht zu verlieren.
Ich kann in BRD die Urne mit der Asche meiner Oma nicht auf dem Kaminsims lagern.
Liebe Grüße
Silke
PS: es kommt nicht selten vor, dass man sich über etwas irrtümlich
aufregt.
Es kommt sehr oft vor, dass ihr Euch um etwas aufregt, was nicht der Kern ist, obwohl ihr Euch schon hier im Gelben gefunden habt -sozusagen vorselektiert -und Eure wichtigste Aufgabe vergesst...
* "Der Kauf eines Grabes ist nicht möglich, erworben wird lediglich das
Nutzungsrecht an einer Grabstätte." - das kann man auch zu einem
beliebigen Zeitpunkt nachschlagen, und liegt dann schneller richtig.