Grab pachten

azur, Sonntag, 25.01.2015, 02:43 (vor 3662 Tagen) @ Silke3905 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 25.01.2015, 02:48

Hallo Silke,

hierzu:

Ich kann nicht einmal meinen Ehemann beerdigen, wenn ich nicht ein Stück
Erde mein Eigenthum nennen kann.

Wie bitte?

Zunächst ist es in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt Leichen auf seinem Grundstück zu vergraben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Friedhofszwang

(siehe auch: http://www.zeit.de/1979/31/darf-man-sich-im-eigenen-garten-begraben-lassen )

Das heißt, Du kann ein Stück Erde Dein Eigentum nennen, aber immer noch nicht dort jemanden begraben. Und Friedhofstücke sind nicht in Deinem Eigentum, wie Du ja nun auch klarstellen willst, obgleich das zu Deinen vorigen Worten nicht passt:

Die Nutzung von Land muss ich kaufen - mit Geld.

Merken bitte: Beim Kauf geht es um eine Veräußerung, also den Wechsel einer Eintümerposition. Erst ist der eine Eigentümer, anschließend der andere.
Unentgeltlich: Schenkung,
entgeltlich: Kauf - 433 BGB.

Du redest aber von Nutzung. Diese aber kauft man nicht, auch wenn man für die Nutzung bezahlt.

Unentgeltlich: Leihe,
Entgeltlich: Miete, Pacht.

Bei nichts wird man dadurch Eigentümer!

Bei Gräbern redet man von Pacht, wobei eine Fruchtziehung fraglich ist.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Grabnutzungsrecht *, in dem das Wort wohlweis nicht verwenden, das sich aber in den Verträgen und weiterem eingebürgert hat, wie z. B. beim Bootsverleih, bei dem Boote vermietet werden.

Stetig wird hier versucht exakt den Dingen auf den Grund gehen zu wollen. Vermutlich weil klar ist, dass Ungenauigkeiten zu noch mehr Ungenauigkeiten führen.

Es soll ja, wie man sagt, wasserdicht sein, womit man argumentiert.

Es ist vielleicht auch beruhigend, dass man Angehörige auch ohne Erwerb von Land beerdigen kann, was sonst wahrhaftig grauselig wäre.

Ein Problem weniger, was?

Viele freundliche Grüße

azur


PS: es kommt nicht selten vor, dass man sich über etwas irrtümlich aufregt.

* "Der Kauf eines Grabes ist nicht möglich, erworben wird lediglich das Nutzungsrecht an einer Grabstätte." - das kann man auch zu einem beliebigen Zeitpunkt nachschlagen, und liegt dann schneller richtig.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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