Es gibt Ausnahmen von der Friedhofspflicht
Wiewohl ich mich mit der Materie nicht detailliert beschäftigt habe, meine ich zu wissen, dass man als Eigentümer einer "Parkanlage" dortselbst eine Grabstätte anlegen kann - müsste man nachprüfen.
Viel interessanter ist, dass im Fernsehen einmal über einen, ich glaub in der Nähe Delmenhorsts wohnenden, Mann berichtet wurde, der sich dem Budhismus zugewandt hat, und mit theologischen Gründen wohl die Behörden überzeugt hatte,
dass sein Glauben es fordere, dass das Grab in der Nähe des Wohnhauses auf seinem Grundstück (keine Parkanlage) zu liegen habe.
Wie ich schon mal postete: die Vielfalt der in der BRD herzlich tolerierten und geförderten Glaubensrichtungen machen vielleicht doch das eine oder andere möglich, wenngleich es leider nicht so leicht ist durch eine "Kirchengründung" schnell mal Steuerfreiheit zu erlangen. Vielleicht sollte man doch mal die für den Bürger positiven Schnittstellen Staat/Religion sammeln. Bei meiner (immer noch brav Kirchensteuer zahlend) Konfession sehe ich da allerdings keine echte win-Situation.
mfg