Kodifikation - auch @QD - denn CM spricht es auch an
Hallo Benadette,
vielen Dank. Es geht mir heute etwas gesundheit übel - deswegen erst jetzt.
Es gibt einiges dazu zu sagen:
1) Recht in unterschiedlichen Quellen zu einem Gebiet:
Das ist gar nicht so selten und macht es für den Bürger bzw. eine jurstischen laien noch viel schwerer zu erkennen, was ist (lieber würde ich juristischen schreiben: was gilt - wie ist die berühmte Rechtslage, ein sehr viel verwendetes Wort, das es noch nicht einmal in Wiki geschafft hat - auch unzureichend:http://www.rechtslexikon.net/d/rechtslage/rechtslage.htm, denn es kommt daher, dass immer erst die Sachlage: die zu wüprdigen Tatsachen, Fakten, tatsächlichen Abläufe usw. und dann die Rechtslage erörtert wird.)
Wie soll man durchsteigen, wenn eine von Fachleuten sogenannte Materie in unterschiedlichen Quellen geregelt ist?
Da hilft nur eine entsprechende Ausbildung (es gibt Mietberater, die ihre Materie recht gut verstehen, ohne Juristen zu sein) oder einen juristischen Helfer.
Schon das Strafrecht ist an vielen Stellen außerhalb des StGB zu finden: http://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht . Und so ist das überall, auch im bürgerlichen Recht.
Es gab immer wieder Versuche manche Dinge zusammenzufassen. Die Kodifikation des sehr zerfasert existierenden Arbeitsrechtes ist mehrfach gescheitert und die Entwürfe verstauben seit Jahrzehnten in Schubladen des Gesetzgebers, weil sich keiner auf die Kämpfe dazu einlassen wollte oder wird)
http://de.wikipedia.org/wiki/Kodifikation
Es ist jedenfalls so, dass der Gestzgeber nicht Dinge immer wieder neu in neuen Gesetzen, die die Materie berühren, neu regeln muss (dazu gibt es dann ja auch Urteile, eine entwicklete Rechtsprechung und Fachliteratur, die stellenweise hinfällig würden, mit denen aber gearbeitet wird.). Wenn es schon geregelt ist, kann man es dabei belassen, zumal es eben auch oft sehr viele andere Gesetze, sogar außerhalb der Materie, berührt. Das ist doch wie ein Netzwerk von Normen.
Dann muss man eben Gesetzeshirarchien: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle#Die_hierarchische_Ordnung_der_Rechtsquellen_....
und Auslegungsmethoden: http://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)
benutzen. Das muss man erlernen.
2)
Was Du erfragst ist Spezialgebiet und da muss ich Dich an Fachleute verweisen. Das kennt auch nicht jeder Jurist gleich gut (das ist ja nicht so selten).
3)
Es ist ja klar, dass es das eine ist, dass man Einlagen garantiert, das andere wie. WGN und Frank Schirrmacher ist es zu verdanken, dass sie den ehemaligen Finanzminister Steinmeier genau dazu befragten (es gibt hier Forum Quellen dazu).
Hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
Es tut mir leid, aber es ist nuneinmal nicht so einfach mit diesem hoch komplexen und hoch komplizierten Gebilde Recht.
Viele freundliche Grüße
azur
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