Deckel auf oft schnell geleerten Töpfen
Hallo Bernadette,
wohl ja nicht nur IMHO ist es vollkommen egal, wie hoch dieser rechtliche=theoretische 'Sicherungsbetrag' ist, solange die zugehörigen 'Töpfe' nicht von den Banken usw. - auch vorher und in ebendieser Höhe (!) - 'gefüllt' wurden...
Wie auch hier im Gelben schon oft diskutiert, sind diese sog. 'Sicherungseinrichtungen' derart konzeptioniert, dass nur EINZELereignisse gemeinsam getragen werden können. Beispielsweise dürften 'Großstadtsparkassen' im Sparkassenverbund, oder 'Genossen' mit überdurchschnitttlichem Volumen beim Genossenschaftsystem, allein schon 'mathematisch' für Topf/System der jeweiligen Sicherungseinrichtung ein 'Black Swan'-Ereignis sein...
Einer der großen Risiken hier - auch für den Kunden der nur Genossenschaftsanteile hat - ist hier die sog. Nachschußpflicht. Diese kann grundsätzlich sogar unbegrenzt sein, wird im jeweiligen Genossenschaftsvertrag aber meist auf Vielfache des Nennanteils 'gedeckelt'!
Und wie war das nochmal mit 'Renten sind sicher' und 'Spareinlagen sind sicher' usw. usf.?
Nicht zu vergessen die AGB-Änderungen zwischen Bank und Kunde der letzten Jahren...
Grüße
QuerDenker
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