Das bedeutet also...

Bernadette_Lauert, Freitag, 23.01.2015, 10:41 (vor 3663 Tagen) @ azur4394 Views

Hallo Bernadette,
schau hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherungs-_und_Anlegerentsch%C3%A4digungsgesetz
(auch interessant:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Geschichte_der_Einlagensicherung
)
Das findet man sogar per Googlesuche mit: bankkunde 100.000
Meine Krankheit macht manchmal einen "schiefen Hals". Reichte das
[[smile]] ?
Viele freundliche Grüße
azur

Das bedeutet also definitiv, dass Einlagen bis 100.000 Euro gesichert sein werden (zumindest rechtlich)?

Ich frag deswegen, weil die Gesetzesvorlage zu Änderungen bestehender Richtlinien und Gesetze führen wird. Folgendes wird geändert:

Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates,
der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG,
2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU)
Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(BRRD-Umsetzungsgesetz)

Und da steige ich nicht durch...

Gruß, Bernadette


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