Stimme zu, aber...

Bernadette_Lauert, Freitag, 23.01.2015, 11:19 (vor 3663 Tagen) @ QuerDenker4211 Views

Hallo Bernadette,
wohl ja nicht nur IMHO ist es vollkommen egal, wie hoch dieser
rechtliche=theoretische 'Sicherungsbetrag' ist, solange die zugehörigen
'Töpfe' nicht von den Banken usw. - auch vorher und in ebendieser Höhe
(!) - 'gefüllt' wurden...
Wie auch hier im Gelben schon oft diskutiert, sind diese sog.
'Sicherungseinrichtungen' derart konzeptioniert, dass nur EINZELereignisse
gemeinsam getragen werden können. Beispielsweise dürften
'Großstadtsparkassen' im Sparkassenverbund, oder 'Genossen' mit
überdurchschnitttlichem Volumen beim Genossenschaftsystem, allein schon
'mathematisch' für Topf/System der jeweiligen Sicherungseinrichtung ein
'Black Swan'-Ereignis sein...
Einer der großen Risiken hier - auch für den Kunden der nur
Genossenschaftsanteile hat - ist hier die sog. Nachschußpflicht. Diese
kann grundsätzlich sogar unbegrenzt sein, wird im jeweiligen
Genossenschaftsvertrag aber meist auf Vielfache des Nennanteils
'gedeckelt'!
Und wie war das nochmal mit 'Renten sind sicher' und 'Spareinlagen sind
sicher' usw. usf.? [[zwinker]]
Nicht zu vergessen die AGB-Änderungen zwischen Bank und Kunde der letzten
Jahren... [[sauer]]
Grüße
QuerDenker

Da gehe ich mit. Allerdings würde es mich trotzdem interessieren, ob das 100.000-Euro-Versprechen nun juristisch fällt oder nicht.

Klaus Cleber wird das nicht erläutern. Wenn ich was Substantielles dazu finde, stelle ich es hier ein.

Gruß, Bernadette


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