In der Tat: (mT)

DT, Montag, 12.12.2016, 22:40 (vor 2979 Tagen) @ Dieter4703 Views

Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer sieht vor allem ein Problem bei der juristischen Verfolgung solcher Fake News. Für eine Strafverfolgung solcher Kampagnen fehle die rechtliche Grundlage, sagte er dem "Tagesspiegel". "Damit müssen wir uns dringend auseinandersetzen und einen entsprechenden Straftatbestand schaffen."

http://www.spiegel.de/politik/ausland/christian-lindner-und-wolfgang-bosbach-warnen-vor...

Maulkörbe für diejenigen, die sagen, was Sache ist!

Was will Bosbach?

"Damit müssen wir uns dringend auseinandersetzen und einen entsprechenden Straftatbestand schaffen."

Und dieser STRAFtatbestand soll dann für RUSSISCHE Hacker gelten? Oder doch als Maulkorb für den Bürger und das deutsche Volk, das den Hals dermaßen gestrichen voll hat von diesen Halunken und Verbrechern in Berlin.

Grundgesetz, Artikel 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

[image]

LIES DAS, BOSBACH! Steht nicht weit vom Reichstag entfernt. Wie sagte Pofalla zu Bosbach, als dieser mit dem GRUNDGESETZ ankam:

„Ich kann Deine Fresse nicht mehr sehen. Ich kann Deine Scheiße nicht mehr hören“. „Du machst mit deiner Scheiße alle Leute verrückt“.


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