Zur behaupteten GG-Widrigkeit der RKK
Cher "Helmut",
danke für Ihre interessante Replik, die ich leider erst jetzt entdeckte. Danke auch dafür, daß sie diese deutlich unpolemischer abfaßten, als ich meine eigene Stellungnahme davor (das war in der Tat "Kohlen auf's Haupt" ...). Nun denn, ich bin bekannt dafür, recht scharfzüngig zu formulieren, versuche aber Besserung:
Inhaltlich halte ich Ihre Ansicht trotzdem für verfehlt. auch das Fassadenkratzer-Zitat vermag mich nicht zu überzeugen. Es ist keine GG-Widrigkeit, wenn die RKK für Priester den Zölibat fordert, oder die Priesterweihe Männern vorbehält. wer solchen behauptet, hat von der diesbezüglichen - ganz eindeutigen! - Judikatur des BVerfG keine Ahnung!
Und es wäre auch schwer vorstellbar, daß die Schöpfer des GG nicht wußten, daß die RKK diese Ansichten vertritt, denn sie gehörten zum erheblichen Teile genau dieser Organisation an. Entweder nimmt man an, daß die Schöpfer des GG schizophren waren, oder man unterstellt, daß die der RKK eine heimtückische Falle stellen wollten, um sie bei nächster Gelegenheit als verfassungswidrige Organisation verbieten zu können (oder doch wenigstens einen "Fuß in die Türe zu bekommen", um die RKK nach ihren Vorstellungen umstrukturieren zu können). all das erscheint mir ziemlich denkunmöglich, und wird von der Verfassungswirklichkeit seit 1949 auch nicht gedeckt.
Wenn Sie schreiben
Durchaus möglich, dass die Klage Erfolg gehabt hätte. Was wäre dann passiert? Dann wäre sie "kalt gemobbt" worden, bis sie selber das Handtuch geworfen hätte.
dann ist auch dieser Einwand nicht geeignet, eine Gg-Widrigkeit zu begründen. Mobbende Dienstgeber gibt es zuhauf. Sie handeln ggf. rechtswidrig (was u.U. in einem Prozeß zu beweisen wäre), verlieren dadurch aber nicht ihre verfassungsmäßigen Rechte und schon gar nicht ihre Stellung als Rechtssubjekte.
Entnehmen Sie die Beispiele aus meiner Antwort an Reffke,weiter unten - aus dem 3. Buch Moses. Ich kann noch mehrere anführen.
Und was wollen Sie damit zur Untermauerung der von ihnen in den Raum gestellten GG-Widrigkeit der RKK gewinnen? Ich erkenne da keinerlei Zusammenhang - es sei denn, die RKK würde eine Umgestaltung der BRD im Sinne des 3. Buches Moses fordern.
Und genau das ist der entscheidende Unterschied: der Islam fordert von seinem Selbstverständnis eine Umgestaltung des Rechtssystems nach den Regeln des Islam (d.h. der Scharia). Die Trennung zwischen spiritueller und staatlich-rechtlicher Seite des Lebens ist dem Islam fremd: er ist letztlich eine Theokratie.
Das ist das Problem mit dem Islam - und genau dieses Problem existiert in vergleichbarer Weise mit Sicherheit weder bei der EKD noch bei der RKK.
Daß es einzelne christliche (und nichtchristliche) Sekten geben mag, die sich in ähnlicher Weise positionieren, mag sein. Aber diese werden numerisch entweder völlig irrelevant sein, oder (man nehme Umtriebe von Scientology u.ä. als Beispiel) zu entsprechenden Reaktionen staatlicher Stellen führen.
Beim Islam ist hingegen die Gefahr einer zunächst schleichenden, durch Terror und Konformitätsdruck erzielten, und dann rapide sich beschleunigenden Transformation Deutschlands in einen nach islamischen Vorstellungen gestalteten Gottesstaat höchst real zu befürchten.
Eine bevorstehende Machtübernahme durch die Zeugen Jehovas (oder die Pius-Bruderschaft) halte ich demgegenüber für ... *hüstel* ... nicht so wahrscheinlich ...
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LePenseur