Nicht alles, was hinkt ...

LePenseur ⌂, Montag, 18.07.2016, 14:53 (vor 3512 Tagen) @ helmut-12583 Views

Cher Helmut,

... ist ein Vergleich ...

Der Katholizismus ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Von der Seite
habe ich es noch gar nicht gesehen. Ist aber schlüssig.

Nö, ist es nicht. Denn alle Argumente, die Sie anführen, sind zwischen unbedarft-ahnungslos und lächerlich-polemisch angesiedelt. Nur zur Info: ich gehöre zwar formell der RKK an, aber schon ein kurzer Blick auf einschlägige Artikel meines Blogs macht klar, daß ich von meiner Weltanschauung her teilweise sehr weitgehend zur RKK differiere.

Doch nun zu Ihren "Argumenten":

Insbesonders der Umgang mit den weiblichen Würdenträgern, - die es dort
ja nicht geben darf. Dazu der Ausschluss aus der katholischen
Wertegesellschaft, wenn ein Pfarrer auf die Idee kommt, sich einem
weiblichen Wesen zuzuwenden.

Das ist mit dem Grundgesetz keineswegs unvereinbar. Welche Kriterien eine Religionsgemeinschaft für die Erlagung bzw. den Beibehalt der Mitgliedschaft setzt, ist ausschließlich ihre Sache und nicht Sache des Staates. Ebenso ist die Frage, welche Funktionäre wie berufen werden, autonomes Recht der Religionsgemeinschaft.

Erinnere mich noch gut an meine erste Frau, die in einer katholischen
Einrichtung beschäftigt war. Unsere Scheidung erfolgt in beiderseitigem
Einvernehmen, so wie man sagt, - im "Guten". Hatten beide auch nur einen
Anwalt, nämlich denselben, um Kosten zu sparen.

Allerdings musste ich später für den Arbeitgeber meiner Ex-Frau eine
Erklärung abgeben, aus der hervorging, dass ich persönlich an der
Zerrüttung der Ehe schuld sei und ich die alleinige Schuld am Scheitern
der Ehe habe. Andernfalls hätte meine Frau den Job verloren.

Was ist ihr Argument in dieser Sache? Daß Dienstgeber nicht berechtigt sein sollen, Dienstnehmer zu kündigen, die gegen interne Richtlinien einer "corporate identity" handeln? Das ist arbeitsrechtlich ohnehin (so wie das gesamte Thema "Kündigung von Dienstnehmern") in Deutschland in geradezu aberwitzig bevormundender Weise eingeschränkt - was einen Altliberalen wie mich wirklich nicht freut! Sie etwa schon?

Ihre Frau hätte gegen die Kündigung außerdem klagen können, und ich wäre gespannt, ob die katholische Einrichtung vor Gericht rechtbekommen hätte. Ich kann es mir aber nicht vorstellen (außer in ganz sensiblen Bereichen, wo die RKK vor aller Welt als völlig heuchlerisch und inkonsequent angreifbar gewesen wäre, wenn sie eine geschiedene Frau weiterbeschäftigt - doch fiele mir dazu eigentlich kein griffiges Beispiel ein!) ...

Jetzt stellen wir das mal den gewissen Eigenheiten im Islam gegenüber.
Gerade, was das Grundgesetz betrifft.

Welchen? Sie bleiben da völlig nebulos. Also los, legen Sie sich keinen Zwang auf und beweisen uns doch ganz locker vom Hocker, daß

- Mitglieder der römisch-katholischen Kirche von einem Vorrang des Codex Iuris Cononici vor allem staatlichen Recht (inkl. Grundgesetz) ausgehen;
- Mitglieder der römisch-katholischen Kirche von ihren Geistlichen aufgefordert werden, den Umgang mit Ungläubigen (i.S.v. Andersgläubigen) möglichst zu vermeiden, da diese "unrein" seien;
- Mitglieder der römisch-katholischen Kirche durch ihre Heilige Schrift aufgefordert sind, "Ungläubige" zu bekämpfen und zu ermorden, wenn diese sich nicht der RKK unterwerfen wollen;
etc. etc.

Viel Spaß dabei!

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass wir uns schämen sollten.

"Wir" wohl nicht. Sie möglicherweise wegen eines, wie umschreibe ich das jetzt gesellschaftsfähig ..., na, sagen wir: offenbar recht wenig durchdachten Kommentarpostings.

Und dieses Gefühl habe ich als Katholik.

Daß Sie dieses Gefühl "als Katholik" haben, wage ich irgendwie zu bezweifeln, gebe aber zu, daß ich nicht mit der Gabe der Herzensschau ausgestattet bin. Das haben lt. RKK nur wenige, überlicherweise ganz große Heilige [[zwinker]] - zu denen ich mich denn doch nicht zählen möchte ...

--
LePenseur


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