Differenzierung
Man muss das Eigentumsrecht konkreter fassen
Das heutige Eigentumsrecht ist ein aus dem römischen Recht stammendes Privat-Eigentum, das ein unbegrenztes Verfügungsrecht über die Sache beinhaltet. Sein ursprüngliches Ziel ist, die äußere Existenz des Menschen mit materiellen Gegenständen zu sichern, die er gebrauchen und verbrauchen und über die er deshalb auch ungehindert verfügen können muss. Dieses berechtigte Privateigentum unterstützt so die Entwicklung zur in sich geschlossenen Persönlichkeit, die sich insofern von den anderen abschließt, behauptet und notwendig egozentrisch auf den eigenen Nutzen bedacht ist.
Wird jedoch das Privateigentum auf Gegenstände ausgedehnt, die nicht dem persönlichen Gebrauch, sondern der Bedürfnisbefriedigung anderer Menschen dienen und für das Zusammenleben des einzelnen Menschen mit anderen von Bedeutung sind, wie das Unternehmenskapital, wird die Legitimation des Eigentümers, einen egoistischen Gebrauch davon zu machen, auch auf sozial bedeutsame Dinge übertragen, wodurch andere in Abhängigkeit geraten und ausgenutzt werden können. Da verliert das Privateigentum seine innere Berechtigung, da es zum Machtinstrument über andere wird.
Die alten römischen Rechtsstrukturen werden hier der modernen Lebenswirklichkeit nicht mehr gerecht. Es muss dafür eine neue Eigentumsform, ein zwar individuelles, aber soziales Verantwortungseigentum entwickelt werden, das treuhänderischen Charakter trägt. Wer will, kann sich hier genauer damit befassen.
Auch ein Privateigentum an Grund und Boden ist sozial nicht berechtigt. So wie jeder Mensch Luft zum Atmen braucht, so auch ein Stück Erde, das er zum Wohnen, Essen, Schlafen und für die Verrichtungen seines Lebens nutzen kann. Der Boden ist notwendige Lebens- und Arbeitsgrundlage aller Menschen.
Das heutige private Eigentumsrecht am Boden macht dem Einzelnen etwas zu eigen, was ihm nicht gehören kann. Boden ist keine Ware, die er selbst hätte produzieren oder von anderen als deren Produkt hätte erwerben können. Das Eigentum verbindet hier Teile der Erde, die allen Menschen als Lebensgrundlage dienen soll, mit der Persönlichkeit eines Einzelnen, indem es andere davon ausschließt und es seiner prinzipiell unbeschränkten Verfügungsgewalt unterwirft. Der Boden wird gleichsam zum Raub Einzelner.
In einem großen dünn besiedelten Land mag ja Eigentum an Grund und Boden nicht weiter negativ ins Gewicht fallen, wenn wir hier mal von der Problematik der Bodenschätze absehen, die der jeweilige Eigentümer für sich beansprucht, obwohl er sie dort auch nicht vergraben hat. Mit zunehmender Dichte der Besiedlung wird aber rasch die Grenze erreicht, wo der Boden seiner Unvermehrbarkeit wegen nicht mehr allen in gleicher Weise zur Verfügung steht. Er gerät unaufhaltsam in das Eigentum relativ immer weniger, die eine natürliche Monopolstellung einnehmen und die anderen von sich abhängig und ausbeutbar machen. Siehe hier.