Diese "Ziegenf.-Schmähschrift" war mir unbekannt. So etwas geht auch nicht!
Ich habe gedacht, E. hätte den Song, in dem auf die Kurden Bezug genommen wird und auf die inhaftierten Journalisten zum Anlass genommen. Diesen Song finde ich als in einer Demokratie akzeptabel, auch wenn ein ausländisches Staatsoberh....
Nicht in Ordnung finde ich vulgäre Beleidigungen. Wenn B. mit solchen Sachen "spielt", dann muss er damit rechnen, dass ein anderer ihm den Anwalt vor die Nase setzt.
Ich bin zwar der Ansicht, dass sich solche "Gedichte" selbst disqualifizieren, habe aber auch Verständnis dafür, wenn jemand so etwas nicht auf sich beruhen lässt.
Bin mal gespannt, ob sich der "Vorspann" zum Gedicht juristisch "strafmildernd" auswirken wird.
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