"Majestäts"-Beleidigung - P.S. Nun zusätzlich Strafantrag gesellt

Uwe, Dienstag, 12.04.2016, 08:43 (vor 3593 Tagen) @ nereus6202 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 12.04.2016, 12:01

nereus: Darf ich Dich als Kinder- oder Ziegenficker verunglimpfen, nur weil mir Dein Schreibstil oder Deine ideologische Gesinnung nicht passen?

Nein, @neueres,

das darfst Du nicht, wenn Du in meiner Wertung ein geachteter Diskussionspartner bleiben möchtest, da Du in diesem Fall sonst nur beleidigen würdest.

Anders könnte es mit einem Schmähgedicht sein, das von Herrn Böhmermann unter der Vorrede vorgetragen wird, dass so etwas unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit in unserem Rechtssystem überhaupt nicht vorgetragen werden darf.

Ich bin kein Bekenner dieser Art von Satire, die da in Form der vorgetragenen Schmähkritik wurde, und die allein für sich straf bewertet ist, egal wer angesprochen wird.

Möglicherweise ist die Form aber auch dem Zeitgeist geschuldet, der derartige Ausdrucksweise bejubelt oder eben nur "cool" findet, ohne zu bedenken, dass es da noch einen Paragraphen im Gesetzbuch gibt, der im vorliegendem Fall "Majestäts"-Beleidigung unter Strafe stellt.

Gruß,
Uwe

P.S.
Eben höre ich, das nunmehr auch Herr Erdogan (als Zivilperson?) einen Strafantrag in Mainz gestellt hat, noch vor Entscheidung über die Verbalnote des Präsidenten der Türkei, die ein Verfahren infolge Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes beantragt.

Wenn er dies als Privatperson tut, dann kann es m. E. nicht sein, dass er als Präsident gleichzeitig zur gleichen Sache ein zweites Verfahren parallel durchgeführt, oder doch?

Jedoch wird die "Schmähkritik, die man nicht vorbringen darf" (Böhmermann) in der Türkei nun auf alle Türken bezogen. Kommt es nun zu Millionen von Klagen?


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.