Denkfehler!
Hallo Sorrento,
der Gesetzestext lässt sich in eine dreigliedrige, logische Behauptung umsetzen, dabei ist
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt
das erste Element,
wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält,
das Zweite und
einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung
das dritte Element, die untereinander Oder-verknüpft sind.
Bedeutet im Umkehrschluß, dass es vollkommen belanglos ist, wo sich das ausländische Staatsoberhaupt gerade aufhält. Entscheidend ist das "wir" beim zweiten Element, damit wird eine Trennung zum ersten Element geschaffen.
Letztlich ist aber auch der Rückgriff auf das StGB überflüssig, denn das sogenannte Schmähgedicht ist im Gesamtkontext zu betrachten, und hier hat sich Böhmermann entsprechend abgesichert mit dem Verweis, dass (das Folgende) so nicht gebracht werden könne und hier die Grenze zur Satire überschritten wäre.
Warum dieser "geistige Schund" dann trotzdem vorgetragen wurde? Nun auf diese Weise kann man missliebigen Personen den verbalen Mittelfinger zeigen, ohne nachfolgende Repressalien befürchten zu müssen, denn im Gesamtkontext fällt es unter die Meinungs- und Redefreiheit.
Oliver Kalkofe hat dazu bei Facebook einen netten Text geschrieben, zu finden hier.
Gruß,
Kaladhor
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Ich bin nicht links, ich bin nicht rechts, ich kann noch selber denken!