Moralische Schuld, Kulturkreis und Forumsregeln
@Olivia: «Hallo Uwe,
danke für Deine Ausführungen.
[…]
Gehören also „Kontrahenten“ unterschiedlichen Kulturen/Subkulturen an, so wird auch der Begriff der Beleidigung unterschiedlich ausgelegt werden.
Beleidigen im generell gebrauchten Sinne kann also nur jemand, der das Werte- und Normensystem desjenigen, den er beleidigt, teilt und der bewusst in Bezug auf die zu beleidigende Person dagegen verstößt.»
Hallo, @Olivia,
auch ich bedanke mich für Deine Ausführungen, die zudem einen Kreis mit einem großen Radius um die hier anstehende Ausgangsfrage schlagen, indem Du auch auf die verschieden "moralischen" Gesichtspunkte hinweist.
Unser "Subkulturkreis" ist hier aber eigentlich recht klar definert durch die Forumsregeln (Moral == Handlungskonvention des Kulturkreises – warum sollten sie hier nicht gelten, wie Vertragsbedingungen?) und diese sollen von den Forumsteilnehmern beachtet werden. Das "Sollen" ist dabei mit einer Schuldigkeit (Verpflichtung) verbunden («schuld ist ein verbalabstractum zu dem german. verbum (präteritopräsens) skulan (s. sollen)», wie ich dank eines Linkhinweises im Beitrag von @azur im Deutschen Wörterbuch (1854-1961) unter Schuld, I.1) erfahren konnte).
Wir brauchen hier also nicht von "moralischer" Schuld zu sprechen, wenn man hier jemanden ungerechtfertigt beschuldigt, verunglimpft oder beleidigt, sondern von Verletzung von Regeln bzw. Verpflichtungen, die man hier ausdrücklich als Forumsregeln (Du nennst es in Deiner Antwort Werte- und Normensystem) akzeptiert hat, wenn man im Forum schreibt. Die Konvention (Moral) kann anderswo anders sein und damit eben zu keiner Schuld führen, wie Du ja richtig herausarbeitest, doch Forum ist Forum.
Hat man sich in diesem Sinne schuldig gemacht, so bittet man um Entschuldigung, um von seiner Schuld befreit zu werden, da der Gegenüber eben in der Regel noch kein Kontrahent sein braucht, allerdings berechtigter "Gläubiger", der eine Schuld, die durch Missachtung der Forumsregel eingetreten ist, einfordern kann.
Kontrahenten werden beide wohl erst dann, wenn aus diesem Satz von @CrisisMaven, «Ich haette Strafantrag wegen Beleidigung, uebler Nachrede und Verleumdung stellen koennen.» in der Konjunktiv-II-Form geschrieben, ein Satz in der Indikativform geworden wäre.
Gruß,
Uwe
P.S.
@Olivia, Deine Ergänzung habe ich auch gesehen und werde dem Faden folgen, doch verstehe ich das jetzt so richtig, dass die Forumsleitung bei der Führung des Forums im Falle von Verunglimpfungen o. Ä., sowie die betroffenen Schreiber den ethnischen/sozialen Hintergrund des Verursachers zu beachten haben und danach entscheiden, ob sie eine Entschuldigen verlangen können – oder habe ich das falsch verstanden? Entstehen nicht erst dadurch, wenn ich Dich nicht falsch verstanden habe, die Probleme, die derzeit den Alltag und ein Teil des Meinungsbildes der Republik bestimmen?