Und ich war so begeistert :)
Hallo Uwe,
nichts für ungut. War so begeistert, dass Du auf diesem Wege ermittelt hattest, dass Schuld zwei bedeutungen hat, die allesamt unter dem sozusagen Term 'der Verantwotlichkeit für' fallen: Verwerfbarkeit und konkrete Leistungsverpflichtung. Du hattest sogar die Wortherkunft bemüht, was auch einer der juristenschen Auslegungemethoden entspricht: https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)#Grammatische_Auslegung
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_%28Recht%29#Wortsinn (neben natürlich weiteren). Wollte nur helfen, denn das sind ja bekannte Materien und das kann man, wie Du hervorragend vorführtest, und den von Dir aufgezeigten wichtigen Unterschied sogar ohne Rechtskenntnis heraus bekommen. Wollte Dich nur bestätigen und ergänzen, weil ich annahm, Dich interessiert das.
Man braucht wahrlich kein Jurist zu sein, um zu erkennen, was Schuld bedeutet. Aber es stammt nun einmal auch in den hier verwendeten Kontext der Wirtschaft aus dem rechtlichen Bezug.
Aller weiteren Bezüge sind ebenfalls altbekannt:
"Schuld oder Verschulden steht für:
Schuld (Ethik), verschiedene ethisch-philosophische Begriffe
Schuld (Strafrecht), im Strafrecht Deutschlands die Vorwerfbarkeit einer Straftat
Verschulden, Vorwerfbarkeit eines zivilrechtlichen Delikts
Schuld (Privatrecht), Leistungspflicht des Schuldners
Schulden, speziell monetäre Rückzahlungsverpflichtungen
Schuldgefühl (Psychologie), bewusste oder unbewusste Überzeugung, etwas Falsches getan zu haben
im religiösem Verständnis der abrahamitischen Religionen die Verpflichtung vor ihrem Gott, siehe Sünde"
https://de.wikipedia.org/wiki/Schuld
Hab einen wunderschönen Abend!
Viele freundliche Grüße
azur
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