Dabei ist bitte unbedingt auseinander zu halten: Schuld im Sinne einer Verpflichtung und Schuld im Sinne der Vorwerfbarkeit

azur, Donnerstag, 18.02.2016, 11:27 (vor 3645 Tagen) @ Uwe2753 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 18.02.2016, 11:43

Hallo Uwe,

bitte Vorsicht hierbei:


die Wortwurzel ist hier wohl "Schuld" und damit ist Entschuldigung und
Entschulden sprachlich verwandt.

Doch hier geht es wohl eher um die Frage: Kann man von jemanden eine
Entschuldigung verlangen oder eben, kann sich jemand entschuldigen? Hier
muss nach dem Auslöser gesucht werden.

Siehe hierzu:

"Mehrdeutigkeit von Rechtsbegriffen in verschiedenen Rechtsgebieten:

Eine Eigenart der Rechtssprache besteht darin, dass ein und derselbe Rechtsbegriff je nach Rechtsgebiet oder Zusammenhang eine unterschiedliche Bedeutung haben kann (in der Schweiz wie in Deutschland hat der Begriff „Schuld“ im Schuldrecht und im Strafrecht einen unterschiedlichen Inhalt)."

Aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Fachsprache

Und man muss sogar sagen: Nicht nur im Schuldrecht (das wiederum nur ein Teil des Zivil- oder Privatrechts ist).

Auch im Privatrecht hat die Schuld (mindestens zwei) verschiedene Bedeutungen. Einerseits die Verpflichtung zur Leistung, welche spiegelbildlich der Forderung gegenüber steht und die man nur durch Erfülllung oder Erfüllungsurrogate zum Erlöschen bringen kann. Andererseits die im Sinne des z. B. sogenannten Deliktsrechts: https://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsrecht (das nennt sich dann deliktische Ansprüche, in Abgrenzung zu etwa vertraglichen - Contractschulden, dinglichen oder Erb-Ansprüchen).

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Zurechnung

oder: http://www.meub.de/Inhalte/zivilrecht/schr_at/06_Verantwortlichkeit/276-278.pdf

Es gibt da noch weitere Aspekte: z. B. das berühmte Auswahlverschulden, auch bei Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe#Erf.C3.BCllungsgehilfe
https://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe#Verrichtungsgehilfe
https://de.wikipedia.org/wiki/Gehilfe#Verrichtungsgehilfe_auch_Erf.C3.BCllungsgehilfe usw.

Wie man ersehen kann, gibt es dahingehend Ähnlichkeiten zwischen dem Zivil- und Strafrecht, wo Verschulden eine andere Bedeutung hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Schuld_(Strafrecht)

Zugegeben ist das ohne entsprechende Ausbildung schwer auseinander zu halten. Wichtig ist immer sich klar zu machen, in welchem Rechtsgebiet man ist.

Und, dass, wie in dem Artikel zur juristischen Fachsprache erläutert, die umgangssprachlichen Fassungen erheblich von den fachsprachlichen abweichen können.

Mit Deutung der Wortherkunft kommt man also hierbei nicht immer sehr weit: Etymologisches Wörterbuch, wie diesem: http://www.koeblergerhard.de/derwbhin.html

Dort z. B. zum Begriff Schuld: Seite 360 (PDF-Seite 13)
http://www.koeblergerhard.de/der/DERS.pdf

Oder: http://www.dwds.de/?qu=schuld

Man braucht auch hierbei nicht das Rad neu erfinden, denn es gibt dazu Quellen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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