Die Wortwurzel ist hier wohl "Schuld" ...

Uwe, Donnerstag, 18.02.2016, 10:52 (vor 3645 Tagen) @ Olivia2671 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 18.02.2016, 10:56

Guten Tag, @Olivia,

die Wortwurzel ist hier wohl "Schuld" und damit ist Entschuldigung und Entschulden sprachlich verwandt.

Doch hier geht es wohl eher um die Frage: Kann man von jemanden eine Entschuldigung verlangen oder eben, kann sich jemand entschuldigen? Hier muss nach dem Auslöser gesucht werden.

Gegenüber einem Gläubiger im weitesten Sinn (wirtschaftlich, aber mitmenschlich, s. u.) kann ich mich (reflexiv) dafür Entschuldigung, dass ich, vielleicht sogar "schamlos" einen gewährten Kredit, das entgegengebrachte Vertrauen, die "Unschuldsvermutung" o. w. überzogen habe.

Das Entschulden ist dann ein anderes Thema, womit m. E., wie Du richtig herausgearbeitet hast, zwischen wirtschaftlichem Entschulden (Bank) und einer Entschuldigung nicht der Erklärungszusammenhang gesetzt werden kann.

Eine Entschuldigung wird in der Regel dann fällig, wenn eine An- bzw. Beschuldigung ungerechtfertigt vorgebracht wurde (der "Gläubiger" ist durch den ungerechtfertigten Schulspruch/Beleidigung/Herabsetzung, … entstanden) und dient wohl dazu, den ungerechtfertigten "Schuldspruch" zurückzunehmen ("Entschuldung"). Ob die Entschuldigung akzeptiert wird, liegt dann im Ermessen des "Gläubigers", hier also dem zu Unrecht Beschuldigten.

Man wird also nur dann eine Entschuldigung erwarten und auch verlangen, wenn man erwartet, das die Gegenseite die An- bzw. Beschuldigungen als ungerechtfertigt anerkennt.

Bleibt eine klare glaubwürdige Entschuldigung aus, so wird der "Gläubiger" wohl davon ausgehen, dass die An-/Beschuldigungen partiell oder im Ganzen von der Gegenseite aufrecht erhalten bleiben.

Gruß,
Uwe


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